Rote-Hand-Brief

Velcade® nur intravenös applizieren

Berlin - 16.01.2012, 16:48 Uhr


Das Zytostatikum Bortezomib (Velcade®) darf nicht intrathekal (= in den Liquorraum), sondern nur intravenös appliziert werden. Darauf macht die Janssen-Cilag GmbH heute in einem Rote-Hand-Brief aufmerksam und empfiehlt Vorsichtsmaßnahmen, um das Risiko einer unsachgemäßen Anwendung zu reduzieren.

Es müsse sichergestellt sein, dass das in die Applikation von Bortezomib einbezogene Personal über die Gefahren einer intrathekalen Applikation aufgeklärt ist. Verbindungsstücke für die intravenöse und intrathekale Applikation sollen sich voneinander unterscheiden und zusätzlich verschieden gekennzeichnet sein. Eine intrathekal zu verabreichende Chemotherapie sei zeitversetzt zu einem parenteralen Chemotherapeutikum zu applizieren. Spritzen sollten mit dem entsprechenden Arzneimittelnamen und der Anwendungsart gekennzeichnet sein. Eine zweite Person habe die Applikation von Bortezomib vor der Verabreichung zu kontrollieren. Injektionen sollten nur von speziell geschultem Personal, das über diese Maßnahmen informiert und entsprechend trainiert ist, vorgenommen werden.

Der Proteasomen-Inhibitor Bortezomib ist in zwei Stärken (1 mg und 3,5 mg) im Handel. Das Pulver wird in isotonischer Kochsalzlösung gelöst und anschließend intravenös als Bolus appliziert. Das Krebstherapeutikum ist seit Mai 2003 in den USA zur Behandlung des multiplen Myeloms zugelassen. Seitdem wurden weltweit drei Fälle einer versehentlichen intrathekalen Applikation mit tödlichem Ausgang berichtet. Jedes einzelne dieser Vorkommnisse ereignete sich, als zeitgleich mit einer intrathekalen Chemotherapie eine intravenöse Velcade®-Verabreichung vorgesehen war. Im April 2004 wurde Bortezomib in Europa zugelassen.
Die Janssen-Cilag GmbH bittet darum, jeden Fall einer unerwünschten Arzneimittelwirkung zu melden.


Svenja Schwob