Patientenrechtegesetz

Bundesregierung stärkt Rechte der Patienten

Berlin - 16.01.2012, 11:39 Uhr


Patienten sollen sich bei Behandlungsfehlern künftig besser juristisch wehren können. Das sieht der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vor.

Bisher sind Patientenrechte in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen geregelt. Das geplante Gesetz soll das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzlich verankern und damit etwa das Recht auf umfassende Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen festschreiben. 

Die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erfasst die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten. Es wird geregelt, dass Patienten verständlich und umfassend informiert werden müssen, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Die Patienten sind gesondert auf Kosten für solche Leistungen hinzuweisen, die nicht von den Leistungsträgern übernommen werden. 

Bei Behandlungsfehlern sind die Kranken- und Pflegekassen künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z. B. medizinischen Gutachten, geschehen. 

Die Aufklärungspflichten werden ausdrücklich gesetzlich geregelt. Vor jedem Eingriff müssen alle Patienten umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Dazu muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann. Eine bloß schriftliche Aufklärung reicht nicht. 

Auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Gesetz festgelegt werden. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Patienten bekommen nunmehr ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zulasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist. 

Laut Patientenorganisationen sterben pro Jahr etwa 17 000 Menschen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler, berichtete die Zeitung. Rund eine Million erleide zum Teil schwere Folgeschäden. Nach Angaben des Arbeitskreises Medizingeschädigter verlangen jährlich 30 000 Patienten Schadenersatz für Ärztefehler. Nur die Hälfte erhalte jedoch Recht.

Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, betonte: „Wir freuen uns darüber, dass die Rechte unserer Versicherten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern bei Behandlungsfehlern gestärkt werden sollen." Lange Rechtsstreitereien und Verfahrenstricks zulasten der geschädigten Patienten müssten endlich der Vergangenheit angehören.

„Die Patientenrechte werden greifbar", erläutert Leutheusser-Schnarrenberger den Gesetzentwurf. „Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollständig. Das neue Gesetz gleicht das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient aus. Auch für die Behandlungsseite bringt das Gesetz Klarheit und Verlässlichkeit.“ 

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt dazu: „Die Rechte von Patientinnen und Patienten in Deutschland werden erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt. Nach den Eckpunkten vom März 2011 wird nun mit dem Gesetzentwurf in der seit vielen Jahren laufenden Diskussion eine konkrete Lösung vorgelegt. Sie sorgt nicht nur im Arzt-Patienten-Verhältnis für einen angemessenen Ausgleich. Die Rechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden verbessert." 

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller begrüßt den Gesetzentwurf: „Der vorgelegte Referentenentwurf stärkt die Patienten. Das gegenseitige Vertrauen der Patienten, Krankenkassen und Ärzte erhält damit ein neues und zeitgemäßes Fundament. Die Rechte der Patienten werden maßgeblich weiterentwickelt, erstmals zusammenhängend geregelt und für jedermann unkompliziert nachlesbar. Der Referentenentwurf ist unter Einbindung aller beteiligter Gruppen entstanden. Er stellt keine Gruppen gegenüber und lässt niemanden außen vor." 


Lothar Klein