AMG-Novelle

Kassen wollen 2,30 Euro Apothekenabschlag

Berlin - 10.01.2012, 14:31 Uhr


Der GKV-Spitzenverband startet im Rahmen der geplanten Novellierung des Arzneimittelrechts erneut einen Anlauf, den Apothekenabschlag auf 2,30 festzuschreiben. Zudem schlägt er dem Gesetzgeber vor, auf die bislang für die Rahmenvertragspartner vorgesehene Anpassungsoption dieses Rabattes zu verzichten.

Der GKV-Spitzenverband begrüßt in seiner Stellungnahme zur AMG-Novelle die grundlegenden Absichten der Regierungskoalition. Das gilt nicht nur für die Umsetzung der EU-Vorgaben, sondern auch etwa für die Regelungen zur Versorgung von Heimbewohnern, zur Heilmittelwerbung und zum Vertrieb des Großhandels mit Arzneimitteln. Der GKV-Spitzenverband befürwortet auch, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für den grenzüberschreitenden Versand klargestellt werden soll. 

Dennoch sehen die Kassen weiteren Korrekturbedarf. Ganz oben auf der Wunschliste steht dabei eine die gesetzliche Festschreibung des Apothekenabschlags auf 2,30 Euro. So hoch war der Rabatt in den Jahren 2007 und 2008 schon einmal – mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz war er zum 1. April 2007 von 2,00 auf 2,30 Euro erhöht worden. Doch dann hatte das Schiedsgericht den Rabatt für die Kassen für 2009 auf 1,75 Euro reduziert. Das hat dem GKV-Spitzenverband bekanntlich noch nie gefallen. Schon im Gesetzgebungsverfahren zum AMNOG forderten die Kassen eine Rückführung des Abschlags auf 2,30 Euro.

Und so heißt es gleich zu Beginn der 22-seitigen Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes unter dem Punkt „Grundsätzliche Positionen“: „Ein besonderes Anliegen der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, nach zwei erfolglosen Verhandlungen zur Anpassung des Apothekenabschlages nach § 130 SGB V gesetzgeberisch für klare Rechtsverhältnisse zu sorgen“. Es wird auf die anhängigen Entscheidungen zum Abschlag 2009 und 2010 verwiesen. Je nach Ausgang dieser Streite könnten sich neue Schiedsentscheidungen oder eine gerichtliche Weiterverfolgung über mehrere Jahre ergeben, so der Verband. Dies sei sowohl für die Krankenkassen als auch für die Apotheken nicht nur mit einem Finanzrisiko in dreistelliger Millionhöhe verbunden. Je nach Ausgang der Verfahren seien höchst komplexe Rückabwicklungen vorzunehmen. Nachdem der Apothekenabschlag für die Jahre 2011 und 2012 bereits gesetzlich durch das AMNOG festgelegt wurde, sind die nächsten Anpassungsverhandlungen 2013 zu führen – und genau dies will die GKV vermeiden.

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist es rechtssystematisch nicht sachgerecht, dass die Apothekenvergütung einerseits durch die Arzneimittelpreisverordnung, andererseits – über den Abschlag – durch die Rahmenvertragspartner GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband geregelt wird. Diese Situation müsse mit Wirkung für das Jahr 2013 aufgelöst werden. Die Vergütung sei dann allein im Rahmen der Rechtsverordnung zu regeln.  

Neben dem Apothekenabschlag vermisst der GKV-Spitzenverband im Referentenentwurf für die AMG-Novelle eine Nachjustierung in Sachen Packungsgrößenverordnung. Ausdrücklich lehnen die Kassen die mit dem AMNOG beschlossene Neufassung der Packungsgrößenverordnung ab, nach der mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2013 die Einteilung der Packungsgrößen nochmals – dann nach Therapiedauer – umgestellt werden soll. „Dem erheblichen organisatorischen Aufwand, der mit der erneuten Umstellung der Packungsgrößen verbunden ist, stehen keine nachweislichen Vorteile für die Arzneimittelversorgung der Versicherten oder die administrative Handhabung in der GKV gegenüber“, heißt es in der Stellungnahme. Die Aufhebung der Regelung sei nicht zuletzt auch im Interesse des Abbaus von Bürokratiekosten dringend geboten. 


Kirsten Sucker-Sket