ABDA/KBV-Modell kann kommen

Bundesrat beschließt Versorgungsstrukturgesetz

Berlin - 16.12.2011, 13:48 Uhr


Nun ist es soweit: Apotheker und Ärzte dürfen beweisen, dass ihr Modellvorhaben zu einer Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung führen wird. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung passierte heute den Bundesrat.

Das sogenannte „Landärztegesetz“ sollte ursprünglich vor allem das Problem des Ärztemangels auf dem Land beheben. Durch zahlreiche Änderungen fanden jedoch viele weitere Regelungen ihren Weg in das Gesetz. Unter anderem das ABDA/KBV-Modell. Ein neu ins SGB V eingefügter § 64a ermöglicht es Apothekern, Ärzten und Krankenkassen, das Modellvorhaben in einem Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung für die Zeitdauer von drei Jahren zu testen.

Dafür kommen mehrere Regionen infrage, wie ein Sprecher der ABDA gegenüber DAZ.online mitteilte. Zunächst müssten intensive Gespräche stattfinden. Eine finale Entscheidung gebe es derzeit noch nicht. Ins Gespräch gebracht hatte sich bereits die Apothekerkammer Westfalen-Lippe, die großes Interesse daran hat, in ihrem Bezirk das Modell zu testen. Dort wartet man ebenfalls „frohen Mutes“ auf die Entscheidung. Im Jahr 2012 sollen zunächst die Vorbereitungen getroffen werden, weiß Kammergeschäftsführer Michael Schmitz. Apotheker, Ärzte und Krankenkassen müssten sich im kommenden Jahr an einen Tisch setzen und frühestens Anfang 2013 könne die Testphase beginnen.

Im Bundesgesundheitsministerium freut man sich, dass das Gesetz nach den langwierigen Diskussionen endlich das Gesetzgebungsverfahren vollständig durchlaufen hat. Daniel Bahr (FDP) erklärte: „Mit dem Versorgungsstrukturgesetz haben wir die Weichen dafür gestellt, dass auch künftig eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung in ganz Deutschland sichergestellt werden kann.“ Das Ziel, Patienten unmittelbar im Versorgungsalltag an der hohen Qualität des Gesundheitswesens teilnehmen zu lassen, „erreichen wir durch eine Verbesserung der medizinischen Versorgung, eine engere Verzahnung der Leistungssektoren, einen schnelleren Zugang zu Innovation und weitere Spielräume für mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen“, so Bahr.

Der Bundesrat verabschiedete heute außerdem das Bundeskinderschutzgesetz. Nachdem es überarbeitet aus dem Vermittlungsausschuss zurückgekommen war, sahen auch die Länder darin einen wirksamen Schutz für Kinder. Manuela Schwesig (SPD), die federführend an den Änderungen mitwirkte, erläuterte im Plenum des Bundesrats die Vorzüge des neuen Gesetzes: Weniger Bürokratie, nachhaltige Finanzierung und Unterstützung für Hebammen und die Netzwerke „Frühe Hilfen“. Die Bundesfamilienministerin beschrieb das Gesetz als „schützendes Dach für Kinder“ und freute sich, dass damit – wie es sich zu Weihnachten gehöre – ein wertvolles Paket für Kinder geschnürt wurde.


Juliane Ziegler