Legal Highs

Regierung prüft Aufnahme in Straftatbestand

Berlin - 07.12.2011, 17:21 Uhr


Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeit eines rechtlichen Verbots sogenannter „Legal Highs“. Seit wenigen Wochen liege ein Rechtsgutachten zweier Marburger Professoren zur „Machbarkeit der Einführung einer Stoffgruppenregelung im Betäubungsmittelgesetz“ vor, deren Vorschläge derzeit geprüft werden, teilte die Regierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen mit.

Die Überprüfung der im Gutachten getroffenen Annahmen und Vorschläge werde „im Hinblick auf die tatsächliche und rechtliche Komplexität des Themas“ noch einige Zeit in Anspruch nehmen, heißt es in der Antwort. Nicht festlegen will sich die Regierung außerdem, ob und inwieweit das Rechtsgutachten Anlass für konkretere Überlegungen und Maßnahmen geben wird – dies bleibe abzuwarten.

Dr. Dieter Rössner und Dr. Wolfgang Voit – beide Professoren an der Philipps-Universität in Marburg – sollten im Rahmen des vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten die Möglichkeit der Schaffung eines neuen Straftatbestandes im Betäubungsmittelrecht prüfen. Grund: Die Verfügbarkeit synthetischer Substanzen wie den „Legal Highs“, die als „Räuchermischungen“, „Badesalze“ oder „Raumduft“ über das Internet oder in Headshops vertrieben werden, nimmt derzeit mit einer nie da gewesenen Geschwindigkeit zu. Problematisch daran ist, dass ein Verbot neuer synthetischer Drogen derzeit erst nach einem aufwändigen Verfahren durch Unterstellung unter das Betäubungsmittelgesetz erreicht werden kann. Bis zur Unterstellung können Händler die Substanzen gezielt als angeblich legale Alternative bewerben.

Das Gutachten der Professoren wurde bereits im November anlässlich der diesjährigen Jahrestagung der Drogenbeauftragten vorgestellt. Die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans erklärte daraufhin, sie werde sich dafür einsetzen, dass auf Grundlage dieses Gutachtens das Betäubungsmittelgesetz angepasst werde. Es sieht vor, mittels einer sogenannten Stoffgruppenunterstellung nicht mehr einen konkreten Stoff, sondern eine Stoffgruppe einschließlich Derivaten in eine neue Anlage IV des Betäubungsmittelgesetzes aufzunehmen. Bestraft werden soll das „Operieren“ mit neuen synthetischen Stoffen immer dann, wenn daraus abgeleitete Derivate bewusst wie Betäubungsmittel in den Verkehr gebracht werden sollen.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen betont die Regierung insbesondere, der Konsum sei keineswegs – wie vielfach beworben – ungefährlich. Vielmehr ziehe er teilweise schwerwiegende Folgen nach sich: Symptome „von Übelkeit, heftigem Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Ohnmacht, Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen bis hin zum Versagen der vitalen Funktionen, die eine künstliche Beatmung oder sogar Reanimation erfordern“, heißt es in der Antwort.


Juliane Ziegler


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