Arzneimittel-Versandhandel

Länderliste auch für Tierarzneimittel

Berlin - 05.12.2011, 10:40 Uhr


Der Referentenentwurf für das „Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ sieht vor, dass die sogenannte „Länderliste“ künftig auch für den Versandhandel mit Tierarzneimitteln gilt. In dieser Übersicht werden diejenigen Länder veröffentlicht, aus denen Arzneimittel nach Deutschland versendet werden dürfen.

Die bisherige Regelung im Arzneimittelgesetz spricht allgemein vom Versand- oder elektronischen Handel mit Arzneimitteln. Nach § 73 Abs. 1 S. 3 AMG veröffentlicht das Bundesministerium – gemeint ist das Bundesgesundheitsministerium –  „in regelmäßigen Abständen eine aktualisierte Übersicht über die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die anderen Vertragspartner des Europäischen Wirtschaftsraums, in denen für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen“. Dieser Satz soll nun dahingehend präzisiert werden, als dass ausdrücklich „Arzneimittel, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind“, genannt werden.

Nachdem mit der 15. AMG-Novelle auch der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen wie auch nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln zugelassen wurde, soll dies künftig auch in der Übersicht berücksichtigt werden. Im Sommer war die Länderliste bereits im Hinblick auf die Neuregelung für Tierarzneimittel angepasst worden. Nun zieht der Gesetzgeber nach: Für diese Medikamente soll die Übersichtsliste im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht werden. Denn diesem Ministerium obliegt die Zuständigkeit für Tierarzneimittel.

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Kirsten Sucker-Sket