Versorgungsstrukturgesetz

BPI kritisiert Neuerungen für Gemeinsamen Bundesausschuss

Berlin - 01.12.2011, 14:41 Uhr


Heute hat der Bundestag das Versorgungsstrukturgesetz verabschiedet. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie sieht hierin durchaus eine „Vielzahl von Verbesserungen“ für die Patientenversorgung. Gar nicht einverstanden ist der Verband jedoch mit den Veränderungen bei den Entscheidungsstrukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Der BPI verweist auf die ursprünglichen Eckpunkte zum VStG: Hier habe die Koalition das klare Ziel formuliert, die Akzeptanz der Entscheidungen des G-BA durch Transparenz, Offenheit und Beteiligung zu erhöhen. Herausgekommen sei letztlich lediglich eine „Scheininnovation“, kritisiert BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Die nun beschlossenen Änderungen bei der Berufung der unparteiischen Mitglieder des G-BA bauten die Machtfülle des G-BA erheblich aus und stärkten zugleich die Intransparenz der Entscheidungsvorbereitung in den Unterausschüssen durch die Festlegung der Immunität der Gremienberatung. Fahrenkamp: „Diese Reformen gehen am Bedarf vorbei und schützen die Intransparenz der Entscheidungsvorbereitungen auch noch gesetzlich.“

Die im Plenum getroffenen Entscheidungen des G-BA werden in Unterausschüssen vorbereitet. Wie und auf welcher Grundlage deren Beschlussempfehlungen – denen das Plenum in der Regel folgt – jedoch zustande kommen, ist unbekannt. Das ist den von den Entscheidungen Betroffenen schon lange ein Dorn im Auge. Es wurde bereits gegen den G-BA auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes geklagt. Im Januar dieses Jahres entschied dann das Verwaltungsgericht Köln, dass ein relativ weitgehender Auskunftsanspruch bestehe. Doch der G-BA legte Berufung gegen das Urteil ein und so wird noch einige Zeit vergehen, bis hier eine rechtskräftige Entscheidung gefallen ist.

Fahrenkamp gibt zu Bedenken: „Wie sollen Vertrauen in und Akzeptanz für die Entscheidungen von Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten entstehen, wenn die Entscheidungsgrundlagen und -gründe nicht transparent sind?“ Er hält der Politik vor, vor der Selbstverwaltung eingeknickt zu sein, statt für die Veröffentlichung der Protokolle, mehr Anhörungsrechte und umfassende Begründungen der Entscheidungen zu sorgen.

Ein positiver Ansatz im VStG ist aus Sicht des BPI zum Beispiel, dass Kassen nun die Kostenübernahme für OTC als Satzungsleistung anbieten dürfen. Ob die Kassen diese Möglichkeit aufgreifen werden, bleibt allerdings abzuwarten und kann bezweifelt werden.


Kirsten Sucker-Sket