Versorgungsstrukturgesetz

Suche nach einem neuen G-BA-Vorsitzenden

Berlin - 30.11.2011, 11:49 Uhr


Morgen steht das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) zur abschließenden Beratung im Bundestag an. Kurz zuvor sind erneut Änderungsanträge an das mittlerweile äußerst umfangreiche Gesetzeswerk angedockt worden. So will man die Suche nach einem Nachfolger für den unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses nun doch nicht übermäßig erschweren.

Der bisherige Gesetzentwurf sah vor, dass nur solche Personen als Unparteiische und deren Vertreter benannt werden dürfen, die in den vorangegangenen drei Jahren nicht bei den G-BA-Trägerorganisationen, deren Mitgliedsverbänden oder Verbänden von deren Mitgliedern beschäftigt waren (sogenannte Karenzzeit). Bereits bei der Anhörung zum GKV-VStG im Oktober hatte unter anderem der derzeitige G-BA-Vorsitzende Rainer Hess kritisiert, diese Zeitspanne schränke „den Kreis potenzieller Mandatsträger für die bereits im Jahr 2012 anstehende neue Wahlperiode erheblich und völlig unnötig ein“.

Die Koalition nahm sich der Kritik des Vorsitzenden und der Vertreter der Kassen an und verkürzt die Karenzzeit nun auf ein Jahr: Um den Kreis möglicher Kandidaten nicht „in größerem Maße einzuschränken, als es zur Stärkung der Neutralität erforderlich ist“, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags. Dies erhöhe die Gewähr dafür, hinreichende Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und zugleich fachlich qualifizierte Personen für die Aufgaben im G-BA zu gewinnen.

Gleichzeitig beinhaltet der Antrag eine Klarstellung dahin gehend, dass der Ausschluss einer zweiten Amtszeit lediglich für die am 1. Juli 2018 beginnende Amtszeit der unparteiischen Mitglieder des G-BA gilt. Für die von den Trägerorganisationen des G-BA jeweils benannten übrigen Mitglieder des Gremiums soll eine weitere Amtszeit auch künftig möglich sein.

Die aktuelle Amtszeit der Unparteiischen des G-BA, und damit auch ihres Vorsitzenden Dr. Rainer Hess, endet im Juni 2012. Bis Mitte Januar muss die Selbstverwaltung Vorschläge für die Neubesetzung der G-BA-Spitzenposten vorlegen. Dabei hat diesmal die Kassenseite das Vorschlagsrecht. Doch die tut sich bislang bei ihrer Suche schwer. Kommt es zu keiner Einigung, dürfte das Ministerium selbst geeignete Kandidaten vorschlagen.

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Juliane Ziegler