Bahn-BKK

Vergabesenat verhandelt über Rabattverträge

Düsseldorf - 23.11.2011, 09:02 Uhr


Heute verhandelt der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf über die Zulässigkeit von Arzneimittel-Rabattverträgen. Es geht um die Bemühungen der Bahn-BKK, ohne Ausschreibung Verträge mit Pharmaunternehmen abzuschließen und die Frage, welche Bedingungen sie dabei vorgeben darf.

Die Bahn-BKK hatte im April 2011 Pharmahersteller angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass sie zum 1. Juli 2011 mit möglichst vielen Pharmaherstellern Rabattverträge über rund 290 Wirkstoffe abschließen wolle. Die Krankenkasse wollte so unter anderem erreichen, dass die Versicherten in der Apotheke möglichst „ihr Medikament“ erhalten sollten. Die Kasse gab den Unternehmen dabei einheitlich Rabattsätze vor. Eine öffentliche Ausschreibung erfolgte zunächst nicht.

Hiergegen hatten sich drei Generikahersteller gewandt. Die 3. Vergabekammer des Bundes hat daraufhin im Juni 2011 entschieden, dass die Vorgehensweise der Bahn-BKK vergaberechtswidrig gewesen sei und eine europaweite Ausschreibung hätte erfolgen müssen. Außerdem habe die Bahn-BKK gegen Wettbewerbsgrundsätze verstoßen. So bestimme die Bahn-BKK und nicht – wie sonst bei einer Ausschreibung – der Bieter den Preis. Den Bietern werde so die Kalkulationsmöglichkeit genommen. Dass die Krankenkasse keine im Vergabeverfahren an sich vorgesehene Auswahlentscheidung unter verschiedenen Bietern treffe, sondern möglichst mit allen Herstellern Rabattverträge schließen wollte, ändere nichts an der Ausschreibungspflicht.

Das Oberlandesgericht verhandelt heute in zwei Verfahren über die sofortigen Beschwerden der Bahn-BKK gegen diese Entscheidung. Das Verfahren des dritten Herstellers ist auf den 7. Dezember terminiert.


Kirsten Sucker-Sket