Sachsen-Anhalt zur ApBetrO

BMG muss grundlegend nachbessern

Berlin - 23.11.2011, 14:36 Uhr


Mit Sachsen-Anhalt übt ein weiteres Bundesland Kritik am aktuellen Entwurf für die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Dort stößt man sich besonders an den vorgesehenen Privilegierungen für Filialapotheken und der Einschränkung der Dienstbereitschaft innerhalb von Filialverbünden.

Zusammenfassend sehe das Bundesland teilweise „grundlegenden Nachbesserungsbedarf“, so der Sprecher des Ministeriums gegenüber DAZ.online. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) müsse sich noch spürbar bewegen, „sonst können wir nicht zustimmen“. Das Ministerium in Sachsen-Anhalt sieht in der vorliegenden Fassung eine „Verschlechterung des Apothekenangebotes für die Menschen, die so nicht hinnehmbar ist“.

Insbesondere dürfe es nicht sein, dass „Filialapotheken keine grundlegenden pharmazeutischen Tätigkeiten wie die Prüfung von Rezepturen oder Ausgangsprodukten“ mehr vornehmen können. Und auch „die Einschränkung der Dienstbereitschaft von Apotheken würde allein zu längeren Wegen für Patientinnen und Patienten führen“, so kritisiert man am Entwurf des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr (FDP). Der Entwurf sieht für Filialverbünde eine Sonderregelung vor, die dem Inhaber eines solchen eine Befreiungsmöglichkeit von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft für Apotheken innerhalb seines Filialverbundes ermöglicht. Dies soll, so heißt es in der Begründung zum Verordnungsentwurf des BMG, eine „größere betriebliche und organisatorische Gestaltungsfreiheit für die Erbringung der Notdienste“ einräumen.

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Juliane Ziegler