Bundesopiumstelle

Anleitung zum Ausfüllen von BtM-Rezepten

Berlin - 21.11.2011, 16:49 Uhr


Die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelte Bundesopiumstelle hat angesichts der aktuellen Retaxierungswelle im Zusammenhang mit Betäubungsmittelrezepten Informationen für Ärzte und Apotheker zusammengestellt.

„Viele Fehler beim Ausfüllen der Betäubungsmittelrezepte können vermieden werden, wenn sich Ärzte und Apotheker schon im Vorfeld umfassend informieren“, sagt Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle.

Die Bundesopiumstelle hat deshalb alle wichtigen Informationen auf ihrer Internetseite zusammengestellt, darunter auch eine praktische Anleitung zum Ausfüllen der Betäubungsmittelrezepte.

Cremer-Schaeffer betonte allerdings, dass sich betroffene Ärzte und Apotheker, die eine konkrete rechtliche Bewertung ihrer Einzelfälle benötigen, direkt an ihre jeweilige Landesgesundheitsbehörde wenden müssen. Die Bundesopiumstelle könne hierzu keine Auskünfte geben.


Kirsten Sucker-Sket