Apothekenbetriebsordnung

Westfalen-Lippe schickt eigene Stellungnahme an Minister Bahr

Münster - 18.11.2011, 12:58 Uhr


Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) spricht gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium nicht mit einer Stimme: Aufgrund des Dissens in der Frage der Definition apothekenüblicher Waren und Dienstleistungen hat der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) eine eigene Stellungnahme an Bundesminister Daniel Bahr (FDP) geschickt.

In allen anderen Punkten unterstützt der AVWL die ABDA-Positionen jedoch nachdrücklich. „Wir beschränken uns in unserer Stellungnahme auf einen Punkt, der aus unserer Sicht für die Zukunft der Apotheken und die Weiterentwicklung ihres Leistungsspektrums von zentraler Bedeutung ist – die Frage der apothekenüblichen Waren und Dienstleistungen“, heißt es wörtlich. Im Hinblick auf alle weiteren Aspekte des Referentenentwurfes schließe sich der AVWL „in vollem Umfang der Stellungnahme der ABDA an“. Das gelte insbesondere für die „massiven Bedenken“ gegen die im Referentenentwurf vorgesehene Differenzierung bei der Ausstattung und den Pflichten der Betriebsstätten von Filialverbünden und die damit einhergehende drohende Wettbewerbsverzerrung. Das gelte ebenso für den dringenden Handlungsbedarf im Hinblick auf die sog. Pick-up-Stellen für Arzneimittel und die hierdurch eingetretenen Verwerfungen.

Klar stellt sich der AVWL aber gegen die ABDA-Position beim Waren- und Dienstleistungsangebot: „Wir begrüßen die in dem Referentenentwurf vorgenommenen Definitionen der Begriffe der „apothekenüblichen Waren“ und „apothekenüblichen Dienstleistungen“ ausdrücklich. Diese Begriffsbestimmungen gewährleisten einen hinreichend zukunftsoffenen Rechtsrahmen, um das Leistungsangebot der Apotheken durch die Übernahme neuer heilberuflicher Aufgaben und neue Handlungsfelder, die zur Gesundheitskompetenz der Apotheke passen, weiterzuentwickeln.“

Die Definitionen entsprächen den Beschlüssen der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen des Deutschen Apothekertages 2011 in Düsseldorf, die als höchstes Organ der ABDA über die berufspolitische Willensbildung des Berufsstandes verbindlich entscheide. Der AVWL weiter: „Eine wie auch immer gefasste engere Definition wäre nicht nur ein Rückschritt gegenüber dem Status quo, sondern auch eine Absage an die Übernahme neuer heilberuflicher Aufgaben und an die Nutzung der Gesundheitskompetenz der Apotheke in Handlungsfeldern jenseits des gesetzlichen Versorgungsauftrages.“

Das widerspräche dem ganzheitlichen Gesundheitsanspruch von Patienten und Kunden, mit dem die Apotheke schon heute tagtäglich konfrontiert werde. Der demografische Wandel stelle unsere Gesellschaft und unser Gesundheitssystem vor vielfältige neue Herausforderungen. Das betreffe sowohl die Aufrechterhaltung einer guten medizinischen und pharmazeutischen Versorgung vor Ort als auch die Frage, wie Gesundheit und Lebensqualität in einer älter werdenden Gesellschaft weiterhin sichergestellt werden könnten.

Insofern sei es konsequent, wenn der Referentenentwurf für das Angebot an apothekenüblichen Waren und Dienstleistungen einheitlich einen mittelbaren oder unmittelbaren Gesundheitsbezug voraussetze, von weiter gehenden Einschränkungen jedoch Abstand nehme. Er gebe damit zugleich auch den nötigen Raum für mögliche Spezialisierungen der Apotheken - neben der notwendigen Aufstellung von Mindestvorgaben für die Wahrnehmung des gesetzlichen Versorgungsauftrages.


Lothar Klein