Apothekenbetriebsordnung

ABDA-Mitgliederversammlung findet schwierige Kompromisse

Berlin - 09.11.2011, 14:19 Uhr


Acht Stunden diskutierte die außerordentliche Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) über die Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). In den meisten Punkten waren sich die Landesorganisationen einig.

Eine ausführliche Diskussion entzündete sich an der Frage, ob – wie im Entwurf vorgesehen – „Mittel zur Körperpflege“ ausdrücklich in die ApBetrO aufgenommen werden sollen. Dies fordert vor allem der Landesverband Westfalen-Lippe. Die Mehrheit der Landesorganisationen schloss sich der Auffassung der ABDA-Führung an, dass der „Gesundheitsbezug“ zur Definition des Nebensortiments ausreicht und eine Erweiterung um „Mittel der Körperpflege“ nicht wünschenswert ist. Auf den Einwand des Landesverbandes Westfalen-Lippe soll jetzt aber noch juristisch geprüft werden, ob diese Mehrheitsposition mit den Beschlüssen des Apothekertages vom Oktober in Düsseldorf in Einklang steht. Dort war beschlossen worden, keine Einschränkung des Warensortiments zuzulassen.

Einig war sich die Mehrheit beim Thema Botendienst, das grundsätzlich an der Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke festgehalten werden soll. Über den Einzelfall hinaus soll daraus keine Regelversorgung werden. Für die ABDA-Mitgliederversammlung sind die heutigen Möglichkeiten des Botendienstes ausreichend. Sofern Arzneimittel aber durch Boten ausgeliefert werden, müsse dabei eine hinreichende Beratung sichergestellt werden. Dies bedinge in Fällen, in denen keine Beratung in der Apotheke bei der Bestellung möglich war, dass die Lieferung nur durch pharmazeutisches Personal der Apotheke mit gleichzeitiger Beratung erfolgen dürfe, fordert die ABDA.

Einig war sich die ABDA-Mitgliederversammlung zudem, Qualitätsmanagementsysteme auf „alle relevanten pharmazeutischen Tätigkeiten“ auszuweiten. Darunter fallen insbesondere Beratung und Information in der Apotheke. Es soll laut ABDA aber keine externe Qualitätsprüfung im Rahmen von Ringversuchen oder Testkäufen verpflichtend sein.

Ergänzt werden soll die ABDA-Stellungnahme zur ApBetrO um einen politischen Vorspann. Darin wird die ABDA gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ihr Unverständnis für die knappe Fristsetzung zum Ausdruck bringen. Versuche seitens der ABDA-Führung im Vorfeld der außerordentlichen Sitzung eine Fristverlängerung zu erreichen, waren vom BMG mit Verweis auf den bereits in der Regierung abgestimmten Zeitplan für die Verabschiedung der ApBetrO abschlägig beschieden worden.

In der Sitzung gab es Kritik vonseiten der Initiatoren des Eilantrages, dass die ABDA darüber ihre Mitgliedsorganisation nicht informiert hatte. Vom BMG sei darauf verwiesen worden, dass im Anschluss an die schriftliche Stellungnahme bis zum 18. November noch Gelegenheit zur Diskussion im Rahmen einer mündlichen Anhörung bestehen werde, hieß es in der Sitzung. Dem Wunsch der ABDA nach einer mündlichen Anhörung des BMG zur ApBetrO soll im politischen Vorspann noch einmal Nachdruck verliehen werden. In diesem Kompromiss fanden sich auch die Initiatoren des Eilantrages wieder.


Lothar Klein