Einfuhrbestimmungen für Arzneimittel

Reiseveranstalter obliegt Informationspflicht

Berlin - 27.10.2011, 10:03 Uhr


Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, einen Kunden vor Vertragsschluss darauf hinzuweisen, dass im Urlaubsland strenge Einfuhrbestimmungen für Medikamente gelten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die entsprechenden Regelungen für den Veranstalter leicht über die Internetseite des Auswärtigen Amtes zu ermitteln sind. Dies entschied das Landgericht Berlin in einem aktuellen Urteil.

Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde für sich und seine Familie eine Pauschalreise nach Dubai gebucht und bezahlt. Als er vor der Abreise von einem grundsätzlichen Einfuhrverbot für zahlreiche Medikamente in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) erfuhr, kündigte er den Vertrag. Hilfsweise focht er ihn mit der Begründung an, seine Frau sei auf die Einnahme bestimmter Medikamente angewiesen, deren Einfuhr in die VAE nicht sichergestellt sei. Hätte das Reisebüro ihn pflichtgemäß auf das Einfuhrverbot hingewiesen, hätte er die Reise nicht gebucht oder sich jedenfalls rechtzeitig um ein Attest für seine Frau gekümmert.

Dem ist das Landgericht mit der Begründung gefolgt, der Veranstalter hätte Hinweise auf Probleme mit der Medikamenteneinfuhr ohne Probleme auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden können und den Kunden entsprechend warnen müssen. Die vom Gericht angenommene Aufklärungspflicht leitet dieses daraus ab, dass der Veranstalter nach Treu und Glauben gehalten ist, den Vertragspartner auf alle leicht erkennbaren Umstände hinzuweisen, die den Vertragszweck vereiteln könnten.

Allerdings treffe den Kunden ein Mitverschulden, so das Gericht: Auch er hätte sich in Kenntnis der Krankheit seiner Frau eigenständig um Einfuhrbestimmungen kümmern müssen. Das Mitverschulden des Kunden bewertete das Landgericht mit einem Drittel. Der beklagte Reiseveranstalter wurde somit letztllich zur teilweisen Rückzahlung der Reisekosten als Schadensersatz verurteilt.

Landgericht Berlin, Urteil vom 10. Oktober 2011, Az. 38 O 43/11 (nicht rechtskräftig)


Kirsten Sucker-Sket