Blutzuckerteststreifen

Jeder achte Diabetiker von GKV-Ausschluss betroffen

Berlin - 19.10.2011, 12:17 Uhr


Seit 1. Oktober können nicht-insulinpflichtigen Typ-2-Diabetikern Blutzuckerteststreifen nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden – ausgenommen, ihre Stoffwechsellage ist instabil. Nach einer Auswertung von Rezeptdaten durch das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) ist jeder achte Diabetiker von diesem Verordnungsausschluss betroffen.

Blutzuckerteststreifen sind bei Diabetikern zur Therapiekontrolle und -einstellung wichtig – auch weil mit ihnen drohende Unterzuckerungen erkannt und verhindert werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte im März jedoch den Verordnungsausschluss für nicht-insulinpflichtige Patienten beschlossen. Grundlage hierfür war eine entsprechende Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Der Beschluss sieht zwar auch Ausnahmeregelungen vor, nach denen der behandelnde Arzt im Einzelfall dennoch Blutzuckerteststreifen zulasten der Kassen verordnen kann. Die Proteste gegen diese Entscheidung waren dennoch laut. Auch jetzt sorgt die Änderung für Irritationen bei den Betroffenen.

Nun hat das DAP erstmals Zahlen vorgelegt, die aufzeigen, wie viele Patienten von der Neuregelung betroffen sind. Dazu wertete das Institut GKV-Rezepte anonymisiert aus. Im Jahr 2009 erhielten danach 47 Prozent der Diabetiker Insulin – und zwar allein (20 Prozent der Patienten) oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen (27 Prozent). Die anderen 53 Prozent der Diabetiker wurden nicht mit Insulin, sondern mit anderen Diabetes-Medikamenten behandelt. Von diesen 53 Prozent nicht-insulinpflichtiger Typ 2-Diabetiker erhielt jeder Vierte Blutzuckerteststreifen – insgesamt war dies also etwa jeder achte Diabetiker.


Kirsten Sucker-Sket