Mehr Tempo bei eGK-Ausgabe

Koalition will langsame Kassen bestrafen

Berlin - 12.10.2011, 09:24 Uhr


Bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) drückt die Regierungskoalition jetzt aufs Tempo und setzt den gesetzlichen Krankenkassen eine zeitliche Frist.

In einem Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz, der DAZ.online vorliegt, wird vorgeschrieben, dass Kassen, die bis Ende 2012 die 70 Prozentquote nicht erreichen, im Jahr 2013 ihre Verwaltungskosten einfrieren müssen: „Bei Krankenkassen, die bis zum 31. Dezember 2012 nicht an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten elektronische Gesundheitskarten nach § 291a ausgegeben haben, dürfen sich die Verwaltungsausgaben im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 nicht erhöhen“, heißt es im Antrag der Regierungskoalition wörtlich.

Bisher gibt es finanzielle Sanktionen nur, wenn die Kassen bis Ende 2011 an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten die eGK nicht ausgegeben haben. Offenbar traut die Regierungskoalition den kürzlich gegebenen Zusicherungen der Krankenkassen über einen beschleunigten Rollout der eGK nicht.

Diese „Ergänzung“ diene dem Zweck, dass die Krankenkassen den im Jahr 2011 begonnenen Rollout „über die gesetzliche Vorgabe für das Jahr 2011 hinaus konsequent fortsetzen“, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages zum Versorgungsstrukturgesetz. Kassen, die die mit der eGK verbundenen Möglichkeiten zur Verringerung des Missbrauchs sowie der Steigerung der Wirtschaftlichkeit nicht nutzten, sollten ihre Verwaltungskosten auch 2013 nicht erhöhen dürfen.

Im schlimmsten Fall droht den Kassen damit ein zweijähriger Ausgabenstopp bei den Verwaltungskosten. Diese Regelung stelle sicher, so die Begründung, dass sich die Verwaltungsausgaben auch derjenigen Kassen nicht erhöhen, die bereits wegen der Verfehlung des Ausgabeziels im Jahr 2011 im Jahr 2012 eine Senkung ihrer Verwaltungsausgaben um zwei Prozent hinnehmen müssten.


Lothar Klein