AOK hebt Ausschreibung auf

Pro Generika begrüßt Aufhebung der Ausschreibung

Berlin - 11.10.2011, 13:24 Uhr


Pro Generika begrüßt die Entscheidung der AOK, die Ausschreibung für das Neuroleptikum Olanzapin zurückzunehmen: Der Generika-Wettbewerb müsse sich nach Patentablauf erst entfalten, so Pro Generika.

Laut AOK haben von den 19 Generika-Anbietern, die Olanzapin vertreiben, nur die Unternehmen Heumann Pharma und Aristo Pharma in ihren Zulassungsunterlagen berücksichtigt, dass Lilly im Jahr 2007 die Arzneiform von „Filmtablette“ auf „überzogene Tablette“ umgestellt hat. Wegen des nur unzureichenden Generika-Wettbewerbs mit dem Originalanbieter nahm die AOK daher am 7. Oktober – noch vor Ablauf des Patentschutzes – die Ausschreibung für das Neuroleptikum Olanzapin zurück.

Pro Generika begrüßte die Entscheidung der AOK, den Wirkstoff, den die AOK noch vor Ablauf des Patentschutzes ausgeschrieben hatte, wegen zu geringer Resonanz seitens der Industrie aus der aktuellen Rabattvertragsausschreibung herauszunehmen: „Das aktuelle Beispiel zeigt klar, dass sich der Generikawettbewerb nach Patentablauf erst entfalten muss. Eine Ausschreibung in einer derartig frühen Phase schränkt aber die Möglichkeit einer marktgerechten Entwicklung eines funktionierenden Wettbewerbs mit einer Vielzahl von Anbietern deutlich ein, verhindert sie womöglich sogar“, so Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer.

Dies gelte umso mehr, da die meisten Krankenkassen bereits Rabattverträge über das Erstanbieterprodukt Zyprexa geschlossen haben, die über den Patentablauf hinausreichen, sagte Bretthauer. Mehrere Studien sollen zeigen, dass der Generikawettbewerb circa zwei Jahre benötige, um voll in Fahrt zu kommen und seinen Höhepunkt zu erreichen. „Je mehr Anbieter auf dem Markt sind, umso dynamischer entwickelt sich der Wettbewerb und umso höher sind die nachhaltigen Einsparungsmöglichkeiten für die GKV“, erläuterte Bretthauer.

Das Patent des Originalanbieters Lilly für Zyprexa® lief am 27. September aus. Dort versteht man die Begründung zur Aufhebung der Ausschreibung jedoch nicht: Befragt zur konkreten Änderung von „Filmtablette“ auf „überzogene Tablette teilte man mit, es handle sich möglicherweise um ein Missverständnis der Behörde, die nicht erkannt habe, dass die Begriffe „Filmtabletten“ und „überzogene Tabletten“ synonym benutzt werden.

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Juliane Ziegler