Drogenbeauftragte

Dyckmans: Gegen synthetische Drogen effektiver vorgehen

Berlin - 11.10.2011, 14:30 Uhr


Das Betäubungsmittelrecht soll an die Herausforderungen des sich schnell verändernden Marktes synthetischer Drogen angepasst werden.

Synthetische Drogen sind nach Cannabis die am häufigsten konsumierten illegalen Substanzen in Deutschland: Laut einer Untersuchung des Instituts für Therapieforschung München (IFT), die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erarbeitet wurde, haben etwa zwei Millionen Erwachsene im Alter von 18 bis 64 Jahren bereits einmal in ihrem Leben Amphetamine (Speed) konsumiert. Etwa 150.000 Erwachsene dieser Altersgruppe nehmen regelmäßig Amphetamine, und ungefähr 400.000 Erwachsene haben schon einmal neue synthetische Substanzen, also Spice-ähnliche Produkte wie Räuchermischungen oder auch Badesalze, probiert.

Anlässlich der heutigen Jahrestagung, die sich in diesem Jahr mit dem Thema „Der Stoff aus dem Chemielabor. Speed, Spice & Co.“ auseinandersetzte, erklärte Dyckmans: „Vor besondere Herausforderungen stellen uns derzeit synthetische Substanzen, von denen immer wieder neue auf den Markt kommen. Diese Substanzen bergen unkalkulierbare gesundheitliche Risiken für die Konsumenten. Wir müssen uns deshalb sowohl in unseren Präventionsbemühungen als auch bei der strafrechtlichen Bekämpfung dieser Stoffe auf die neuen Herausforderungen einstellen.“

Da ein Verbot neuer synthetischer Drogen derzeit erst nach einem aufwändigen Verfahren durch Unterstellung unter das Betäubungsmittelgesetz erreicht werden kann, können Händler diese Substanzen bis zu ihrer Unterstellung gezielt als angeblich legale Alternative bewerben. Deshalb hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um Wege aufzuzeigen, wie effektiver auf diese Entwicklungen reagiert werden kann. Die Professoren Dr. Dieter Rössner und Dr. Wolfgang Voit von der Philipps-Universität Marburg zeigen in ihrem „Gutachten zur Machbarkeit der Einführung einer Stoffgruppenregelung im Betäubungsmittelgesetz" auf, welche rechtlichen Möglichkeiten für ein schnelleres und wirkungsvolleres strafrechtliches Verbot bestehen.

In ihrer Kurzzusammenfassung zum Gutachten heißt es: „Neue synthetische Drogen unterliegen trotz ihres hohen Gefahrenpotenzials bisher nur unzureichend der rechtlichen Kontrolle.“ Es entstehe ein Wettlauf zwischen immer neuen Varianten dieser Substanz und ihrer Aufnahme in einen Anhang des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Abhilfe könne eine sogenannte Stoffgruppenunterstellung schaffen: „Durch die Aufnahme von Stoffgruppen in das BtMG wird nicht mehr nur ein konkreter Stoff, aus dem typischerweise neue synthetische Drogen hergestellt werden, erfasst, sondern auch seine chemischen Veränderungen (Derivate).“

Damit sollen die notwendige strafrechtliche Kontrolle und ein präventives Verbot des Handels gewährleistet werden. Eine Einschränkung wollen die Professoren dennoch verankert wissen: „Um mit dem Verbot wirklich nur die gefährlichen Missbrauchsfälle des Drogenmarkts zu treffen und insbesondere Forschung und Therapie im Medizinbereich nicht zu beeinträchtigen, ist ein einschränkendes (subjektives) Tatbestandskriterium erforderlich.“ Bestraft werden soll das „Operieren“ mit neuen synthetischen Stoffen daher nur dann, wenn daraus abgeleitete Derivate bewusst wie Betäubungsmittel in den Verkehr gebracht werden sollen.

„Ich werde mich dafür einsetzen,“ so die Drogenbeauftragte, „dass wir auf Grundlage dieses Gutachtens das Betäubungsmittelrecht an die Herausforderungen des sich schnell verändernden Marktes synthetischer Drogen anpassen.“ Weiterhin setzt die Drogenbeauftragte auch auf die notwendigen Präventionsangebote: „Wir brauchen zielgruppenspezifische Präventionsangebote, um die Konsumenten über die Gefahren der neuen synthetischen Drogen aufzuklären."


Juliane Ziegler


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