ABDA/KBV-Modell

Schmidt: Nicht für lau

Düsseldorf - 07.10.2011, 12:03 Uhr


Das ABDA/KBV-Modell war das Thema des Arbeitskreises 1 auf dem diesjährigen Apothekertag. Während sich die Diskutanten darüber einig waren, dass das Modell dazu beitragen kann, die Compliance von Patienten und damit ihre medizinische Versorgung zu verbessern, gab es bei Fragen zur Vorgehensweise deutliche Unterschiede in den Meinungen. Nicht zuletzt bei der Frage der Honorierung:

Schmidt wandte sich mit diesem Statement an Uwe Deh, Stellvertretender Geschäftsführender Vorstand im AOK-Bundesverband, der als Vertreter der Krankenkassen auf dem Podium war. Deh hatte sich dagegen ausgesprochen, dass das ABDA/KBV-Modell gesetzlich verankert und in diesem Zug auch eine Honorierung der Leistungen in den Arztpraxen und den Apotheken festgelegt wird. „Wenn alle das Modell so toll finden, warum muss es dann mit einem Paragrafen versehen werden“, so seine provokative Frage. Abgesehen davon sei es doch ohnehin die Aufgabe der Apotheker, ihre Patienten zu Arzneimitteln zu beraten, wozu auch die Auswahl von Fertigpräparaten gehöre, das ABDA/KBV-Modell bedeute für sie somit keine große Umstellung.

Dem widersprach Schmidt. Er stellte klar, dass das ABDA/KBV-Modell eine deutliche strukturelle Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung der Menschen ist, die für die Beteiligten neue Aufgaben beinhaltet und daher auch entsprechend bezahlt werden muss. Schmidt dazu: „Wir sind bereit zu zeigen, dass das Modell den Versicherten und damit auch den Krankenkassen einen Mehrwert bringt. Wir werden das zeigen.“ Nicht bereit seien die Beteiligten aber dazu, für unbestimmte Zeit das Modell ohne Honorierung durchzuführen - in Vorleistung zu gehen - und dann erst einmal darüber zu diskutieren, ob sich daraus nun ein finanzieller Anspruch ableiten lässt. „Das ABDA/KBV-Modell gibt es nicht umsonst“, sagte Schmidt in aller Deutlichkeit.


Dr. Beatrice Rall