Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Begrenzung der Packungsgröße für rezeptfreie Analgetika abgelehnt

27.09.2011, 13:37 Uhr


In einer außerordentlichen Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht wurde heute der Antrag des BfArM zur Einführung einer weiteren Begrenzung der Packungsgröße für rezeptfreie Analgetika abgelehnt.

Das BfArM hatte die Einberufung der außerordentlichen Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht im Vorfeld damit begründet, dass es einen Harmonisierungsbedarf im Hinblick auf Zulassungsverfahren auf europäischer Ebene gebe. Danach bestehe Konsens, dass Antipyretika und Analgetika bei Fieber nicht länger als drei Tage, bei Schmerzen nicht länger als vier Tage im Rahmen einer Selbstmedikation angewendet werden sollen. Nach den Vorstellungen des BfArM sollte sich dies in einer entsprechenden Packungsgrößenbegrenzung für die OTC-Anwendung von Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Phenazon und Propyphenazon niederschlagen. 9er oder 12er OTC-Packungen hätten so die Regel werden sollen, 20er Packungen die Ausnahme. Der Antrag wurde abgelehnt.


Dr. Doris Uhl


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