GKV-Spitzenverband

Patienten müssen IGeL-Angebote überdenken können

Berlin - 22.09.2011, 10:56 Uhr


Der GKV-Spitzenverband will die Patientenrechte in Arztpraxen stärken: Um zu vermeiden, dass Ärzte kranken Menschen fragwürdige Leistungen unterjubeln, fordert er in einem Positionspapier ein Patientenrechtegesetz, das für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) eine 24-stündige Einwilligungssperrfrist vorsieht.

Die Rechte von Patienten sind bisher weder abschließend noch zentral geregelt. Patienten können sich daher momentan nicht auf einen Blick über ihre Rechte informieren. Der GKV-Spitzenverband hat es sich daher zum Anliegen gemacht, die Rechte der Patienten in der Arztpraxis zu stärken, wenn diese den wirtschaftlichen Interessen der Ärzte ausgesetzt sind.

Bei den sogenannten IGe-Leistungen gehe es vorrangig um Umsatz und Gewinn der Ärzte, und nicht um medizinische Hilfe für Kranke, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbands, der „Berliner Zeitung“. Es entspräche nicht dem ärztlichen Ethos, kranken Menschen fragwürdige Leistungen unterzujubeln, so Kiefer weiter. „Wir müssen dem einen Riegel vorschieben.“

Laut WIdO-Monitor 2/2010, einer Befragung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK, verkaufen immer mehr niedergelassene Ärzte immer mehr private Leistungen an gesetzlich Krankenversicherte. Danach wird mehr als jedem vierten Versicherten innerhalb eines Jahres eine medizinische Leistung auf Privatrechnung verkauft. Die Zusatzeinnahmen der Ärzte bei der Behandlung von GKV-Versicherten sollen dadurch seit 2005 um rund 50 Prozent auf rund 1,5 Mrd. Euro im Jahr angewachsen sein. Die geforderte schriftliche Vereinbarung unterblieb laut Bericht in 54,4 Prozent der Fälle – für jede siebte Privatleistung soll nicht einmal eine Rechnung ausgestellt worden sein.

Die IGel-Angebote seien mehrheitlich nutzlos und damit überflüssig, so Kiefer. Konkret verlangt der GKV-Spitzenverband, dass die Patienten ein IGel-Angebot erst nach einer 24-stündigen Einwilligungssperrfrist annehmen dürfen. Nur in den Fällen, in denen der Patient ausdrücklich nach IGel-Angeboten frage, solle diese Frist nicht gelten. Außerdem müsse ein schriftlicher Behandlungsvertrag vorliegen und der Arzt vor Abschluss des Vertrages über Vor- und Nachteile und Alternativen aufklären. 

Weiter fordert der GKV-Spitzenverband Widerspruchsfristen für die Patienten: „Es kann nicht sein, dass es bei jedem Haustürgeschäft mit Staubsaugern eine Widerspruchsfrist gibt, aber bei medizinischen Behandlungen nicht“, monierte Kiefer.


Juliane Ziegler