ABDA/KBV-Modell

KBV: Medikationskatalog ist keine Positivliste

Berlin - 16.09.2011, 14:20 Uhr


In der Tagespresse ist in fast jedem Bericht zum ABDA/KBV-Konzept von der „Positivliste“ zu lesen. Gemeint ist der Medikationskatalog, den Ärzte und Apotheker planen. Nach dem Bundesgesundheitsministerium bemüht sich nun auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) um Klarstellung, „dass es sich hierbei um eine falsche Begrifflichkeit handelt“.

„Der von ABDA und KBV vorgeschlagene Medikationskatalog ist ausdrücklich keine Positivliste und somit auch nicht mit ihr zu verwechseln“, heißt es heute in einer KBV-Pressemitteilung. Der Unterschied zwischen Medikationskatalog und Positivliste sei eindeutig: Eine Positivliste sei eine für den Arzt bindende Aufstellung von Arzneimitteln, an die er sich bei Verschreibungen zu halten hat. Der Medikationskatalog sei dagegen eine Weiterentwicklung des Konzeptes der Leitsubstanzen. Er liste Leit- und Reservewirkstoffe vorrangig für die Indikationen der Grundversorgung auf. Dieser Katalog sei eine Empfehlung und gebe einen Behandlungskorridor vor. Er berühre aber nicht die freie Therapieentscheidung im Einzelfall, betont die KBV. Zudem finde auch keine Kompetenzerweiterung für den Apotheker statt. Denn dieser sei verpflichtet, den Wirkstoff unter Berücksichtigung der Rabattverträge auszuwählen.


Kirsten Sucker-Sket