ABDA/KBV-Konzept

BMG: Medikationskatalog ist keine behördliche Festlegung

Berlin - 12.09.2011, 15:09 Uhr


Das Bundesgesundheitsministerium ist dem Eindruck entgegengetreten, dass es beim Medikationskatalog des ABDA/KBV-Konzeptes um eine „Positivliste“ handelt.

Damit erhalte die Selbstverwaltung eine Chance, den Nutzen ihres Modells für die Allgemeinheit unter Beweis zu stellen. „Der Änderungsantrag sieht vor, dass die KBV und die ABDA in Modell-Regionen ihre Vorschläge für eine intensivere pharmazeutische Betreuung besonders von multimorbiden Patientinnen und Patienten umsetzen können“, so das BMG. Dazu gehöre auch eine Vereinbarung über eine leitliniengerechte Arzneimitteltherapie und die Verständigung auf bevorzugte Wirkstoffe. Von einer Positivliste könne keine Rede sein.


Lothar Klein