Apothekenabschlag 2010

Daubenbüchel: 1,75 Euro Schiedsspruch steht unter Vorbehalt

Berlin - 07.09.2011, 10:32 Uhr


Gestern hat die Schiedsstelle den Apothekenabschlag für das Jahr 2010 auf 1,75 Euro festgelegt - mit den Stimmen des GKV-Spitzenverbandes. Das Ergebnis ist ein politischer Kompromiss und steht unter einem gewichtigen Vorbehalt.

„Falls das Bundessozialgericht den Schiedsspruch für 2009 aufhebt, ist alles wieder offen“, bestätigte der unabhängige Vorsitzende der Schiedskommission, Dr. Rainer Daubenbüchel, DAZ.online: „Die Bedingung ist: Der 1. Schiedsspruch hat Bestand.“ In den Verhandlungen am Dienstag sei es darum gegangen, einen weiteren Prozess über den Apothekenabschlag 2010 zu vermeiden. Daubenbüchel: „Wir wollten Appeasement-Politik machen.“ Mit diesem Kompromiss gehe die GKV-Seite kein Risiko ein. Daher habe sie zustimmen können.

Am 4. Juli waren die Verhandlungen noch wegen weit auseinanderliegender Positionen gescheitert. Damals hatte die GKV-Seite auf einem Apothekenabschlag von 2,30 Euro für 2010 bestanden.

Unzufrieden ist der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem Schiedsspruch, weil in den Verhandlungen ein deutlich niedrigerer Betrag im Gespräch war: „Rein rechnerisch hätten wir auch auf 1,61/1,65 Euro gehen können“, so Daubenbüchel zu DAZ.online. Doch das war im Kompromiss nicht durchsetzbar. Nicht nur die GKV-Seite lehnte diesen Betrag ab. Auch die neutralen Mitglieder der Schiedskommission konnten dem nicht zustimmen. „Dieser Betrag passt nicht mehr in die Landschaft“, so Daubenbüchel. Der Gesetzgeber habe mit der Festlegung für 2011 und 2012 auf 2,05 Euro „einen Fingerzeig gegeben“.

Außerdem beruhten die Berechnungen der Schiedsstelle über die Kostenlage der Apotheken auf einer unsicheren Datenbasis, räumte Daubenbüchel ein. Nach 4 Jahren Rabattverträge gebe es kostensenkende Synergieeffekte in den Apotheken. Das Handling spiele sich ein, der Aufwand sinke damit. „Wir verfügen bislang nur über Schätzungen der Kostensituation der Apotheken“, so Daubenbüchel. 

Verärgert zeigte sich der Vorsitzende der Schiedskommission in diesem Zusammenhang, dass die im AMNOG vorgesehene stichprobenartige Betriebsprüfung von Apotheken „nach acht Monaten noch nicht einmal begonnen hat“. Daubenbüchel: „Das ist sehr ärgerlich.“ 


Lothar Klein