IMS-Studie zu Import-Arzneimitteln

BMG: Ein Fall fürs Bundeskartellamt

Berlin - 05.09.2011, 11:41 Uhr


Die vom Marktforschungsinstitut IMS Health zusammen mit Apotheken durchgeführte Studie zu Parallelimporten ist auch dem Bundesgesundheitsministerium suspekt. Zwär lägen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass Unternehmen aufgrund besagter Studie den Wettbewerb mit parallelimportierten Arzneimitteln behindern. Das Bundeskartellamt hat man dennoch über den Fall informiert, so Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP).

Der Vorwurf der Spionage haftet noch immer an der IMS-Studie – auch wenn sich das Marktforschungsunternehmen bemüht, die Untersuchung als sauber darzustellen. An der Untersuchung teilnehmende Apotheken werden dafür honoriert, parallel importierte, hochpreisige Arzneimittel zu fotografieren und dokumentieren.

Die Frage, die sich nun auch einige Politiker stellen, ist: Wollen Originalhersteller die Erkenntnisse der Studie dafür nutzen, ihre Importe in bestimmte Mitgliedsstaaten ggf. zu kontingentieren, um Parallelimporte zu unterbinden? Die SPD-Gesundheitspolitikerin Elke Ferner hat beim BMG nachgehakt, welchen Handlungsbedarf die Bundesregierung in diesem Fall sehe.

Staatssekretärin Flach antwortet darauf, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Verstöße gegen Artikel 101 (Verbot bilateraler wettbewerbsbeschränkender Abreden) und Artikel 102 (Missbrauch marktbeherrschender Stellung) vorliegen könnten – vorausgesetzt, die Unternehmen, die die Studie durchführen lassen, nutzen deren Erkenntnisse tatsächlich in der genannten Art und Weise. Zwar lägen zurzeit keine Erkenntnisse vor, dass Unternehmen anlässlich der Studie Parallelimporte unterbinden, so Flach. Aber: „Auch die Durchführung einer Marktuntersuchung, die dem alleinigen Zweck dient, Mengenkontingentierungen zu etablieren oder zu überwachen, könnte als Beitrag zu einem Wettbewerbsverstoß gewertet werden“. Ob dies bei der vorliegenden Studie der Fall sei, müsse das Bundeskartellamt prüfen – ihm obliege es auch, etwaige Verstöße zu sanktionieren. Die Bundesregierung habe die Behörde jedenfalls über die Marktuntersuchung informiert, so Flach abschließend.


Kirsten Sucker-Sket