Metoprolol

AOK-Chef: Apotheker nicht unter Generalverdacht stellen

Berlin - 02.09.2011, 16:27 Uhr


Während die AOK Baden-Württemberg bereits Strafanzeigen gegen Apotheker gestellt hat, die Metoprolol-Rezepte falsch gekennzeichnet haben, sind andere AOKs bei der Einleitung juristischer Schritte zurückhaltender. „Wir müssen den Fall erst einmal aufklären“, sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Martin Litsch. Auf keinen Fall will er einen Generalverdacht gegen Apotheker aufkommen lassen.

Litsch erklärte gegenüber DAZ.online, man müsse zunächst einmal mit den Apothekern gemeinsam analysieren, was schief gelaufen sei. Es könne nicht sein, dass in der Software die PZN eines Arzneimittels erscheine, das gar nicht verfügbar sei. So etwas müsse künftig vermieden werden. Er verwies darauf, dass kein wesentlicher ökonomischer Schaden – und auch kein therapeutischer – entstanden sei. Auch das Ausmaß sei nicht so, dass er von einem vorsätzlichen Handeln der Apotheker in großem Stil ausgeht. Im Juli habe es nur noch rund 30 Falschkennzeichnungen bei der AOK Nordwest gegeben. Litsch setzt darauf, dass die Apothekerverbände positiv auf die Apotheken einwirken - für Strafanzeigen sieht er derzeit keinen Anlass.

Uwe Deh, Chef der AOK Sachsen-Anhalt und designierter Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes, hat zwar kein Verständnis für die falsche Kennzeichnung der Rezepte – schließlich stand den Apotheken die Nichtverfügbarkeits-PZN zur Verfügung und es galt die Friedenspflicht. Doch die Staatsanwaltschaft möchte er ebenfalls nicht gerne bemühen. Geschehen müsse allerdings trotzdem etwas. Deh  setzt dabei auf den Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt. „Wir warten gerade auf die Rückmeldung des LAV“, so Deh zu DAZ.online. Wenn dieser entscheide, berufsrechtlich gegen die betroffenen Apotheker vorzugehen, werde man auf Strafanzeigen verzichten.


Kirsten Sucker-Sket