Metoprolol-Rezepte

AOK: DAV trägt Verantwortung für Strafkatalog

Berlin - 24.08.2011, 15:08 Uhr


Trotz der angekündigten Einschaltung der Staatsanwaltschaft gegen Apotheker wegen fehlerhafter Metoprolol-Rezepte setzt der AOK-Bundesverband auf eine Fortsetzung der Kooperation mit den Apothekern: „Die AOKen sind an einer guten Zusammenarbeit mit den Apothekern interessiert“, sagte AOK-Sprecher Udo Barske zu DAZ.online.

Allerdings warf Barske dem Deutschen Apothekerverband (DAV) vor, mit seiner hinhaltenden Verhandlungstaktik für die Aufstellung des Sanktionskataloges verantwortlich zu sein: „Wir waren an einem Punkt angekommen, wo weitere Gespräche mit dem DAV keinen Sinn mehr ergaben und wir Nägel mit Köpfen machen mussten“, sagte Barske zu DAZ.online. Es liege auch im Interesse der gut und seriös arbeitenden Apotheken, wenn Sanktionen gegen ihre Kollegen wegen fehlerhaft abgerechneter Metoprolol-Rezepte erfolgten.

Noch in dieser Woche werde der AOK-Landesverband Baden-Württemberg daher bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Anzeige erstatten, kündigte Barske an. Der entsprechende Schriftsatz sei in Vorbereitung. Ob gegen eine einzelne Apotheke Anzeige erstattet werde oder eine „Sammelanzeige“ erfolge, ließ Barske offen.

Barske kündigte zudem an, dass die AOK-Landesverbände gegen die betreffenden Apotheken entsprechend einem „Sanktionskatalog“ Geldstrafen verhängen wollen. Mit dem DAV habe man über den Sanktionskatalog gesprochen, sagte Barske: „Aber immer, wenn es konkret wurde, hat der DAV die Gespräche verzögert“. Jetzt sei es Sache der AOK-Landesverbände, die Sanktionen gegen die Apotheker durchzusetzen.

Dem Vernehmen nach handelt es sich um einen abgestuften „Bußgeldkatalog“: Von Apothekern, die in ein oder zwei Fällen die PZN des Metoprolol-Präparates von Betapharm aufgedruckt haben, will die AOK kein Bußgeld fordern. Ab dem dritten falsch bedruckten Rezept soll eine Strafzahlung von 500 Euro fällig werden. Jede weitere falsche Abrechnung koste nochmals 100 Euro. Ab dem elften falschen Rezept steigt der Strafsatz auf 200 Euro.


Lothar Klein