Diamorphingestützte Therapie

Regierung wünscht sich mehr Standorte

Berlin - 17.08.2011, 16:08 Uhr


Jahrelang wurde über die diamorphingestützte Behandlung schwerst Opiatabhängiger gestritten – vor allem die Union stellte sich quer. 2009 stellt die Große Koalition dennoch die Weichen. Nun hält es die schwarz-gelbe Regierungskoalition sogar für sinnvoll, die Behandlung mit dem künstlich hergestellten Heroin auszuweiten.

Sie „würde es begrüßen, wenn es für die Zielgruppe der diamorphingestützten Substitutionsbehandlung weitere Standorte in Deutschland gäbe“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Behandlung Schwerstabhängiger mit Diamorphin bieten laut Bundesregierung derzeit in Deutschland sieben Einrichtungen an. Sie befinden sich in Bonn, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln und München und waren auch schon an dem früheren Modellprojekt – der sogenannten Heroinstudie – beteiligt. Neue Standorte seien nicht dazugekommen. Weiter schreibt die Regierung, zum Jahresende 2010 hätten sich rund 360 Patienten in einer „diamorphingestützten Substitutionsbehandlung“ befunden. Die aktuelle Gesamtzahl der Behandlungsplätze sei nicht bekannt.

Nachdem der Bundestag 2009 den Weg für die diamorphingestützte Behandlung frei gemacht hatte, war der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Zuge. Er legte die engen Voraussetzungen dieser Therapie durch eine Richtlinienänderung fest. Danach kommen für die Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise nur Patienten in Frage, die mindestens fünf Jahren abhängig sind, zwei erfolglos beendete beziehungsweise abgebrochene Suchtbehandlungen hinter sich und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Offenbar sind nicht alle Kommunen mit den Vorgaben des G-BA zufrieden. Auf eine entsprechende Frage der Grünen schreibt die Regierung, ihr lägen Informationen aus einzelnen Kommunen vor, „die darauf hindeuten, dass die Richtlinien zur diamorphingestützten Behandlung in ihrer derzeitigen Fassung die Einrichtung von Diamorphinambulanzen nicht begünstigt haben“. Derzeit werde im G-BA ein Bericht über die Auswirkungen der Richtlinienänderung auf die Versorgungsstrukturen für die Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger vorbereitet. In diesem Zusammenhang sollten auch diejenigen Träger befragt werden, deren Bemühungen um die Schaffung neuer entsprechender Einrichtungen erfolglos verliefen, so die Regierung weiter. Von diesen Befragungen erhofft sich die Bundesregierung umfassende und wichtige Erkenntnisse, die der G-BA in seine Berichterstellung und seine Beratungen einbeziehen werde.

Auch über die dimorphingestützte Behandlung hinaus gibt sich die Bundesregierung mit ihrer Drogenpolitik zufrieden. So etwa sieht sie keinen Anlass, „das bewährte Konzept der Drogenkonsumräume zu verändern“.


Kirsten Sucker-Sket