Phenazepam

AMK warnt vor illegalen Substanzen aus dem Internet

Berlin - 13.07.2011, 15:19 Uhr


Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker warnt vor dem Bezug von Phenazepam über das Internet. Der zur Gruppe der Benzodiazepine gehörende Wirkstoff hat ein hohes Suchtpotenzial und ist in Deutschland nicht zugelassen. Er erfreut sich aber vor allem unter Drogenabhängigen zunehmender Beliebtheit.

In einigen Ländern der frühren Sowjetunion werden  Arzneimittel mit dem Wirkstoff Phenazepam aus der Klasse der Benzodiazepine gegen Epilepsie verwendet. Über das Internet gelangt der Wirkstoff nun zunehmend in die Hände auch von westeuropäischen Drogenabhängigen. Wer „Phenazepam“ googelt landet ohne großes Suchen bei Internetversendern sowie in Internet-Foren, in denen sich User über Bezugswege und Dosierung der fragwürdigen Substanz austauschen.

So kursieren in der Drogenszene hochriskante „Empfehlungen“: Phenazepam soll gegen Entzugssymptome, zur Entspannung oder in Kombination mit Alkohol als Schlafmittel wirkungsvoll sein. Auch gegen Panikattacken soll die Substanz helfen. Doch nicht nur das Abhängigkeitspotenzial ist hoch, warnt die AMK. Eine Überdosierung kann zu Herzstillstand oder Koma führen. In Großbritannien wurden mehrere Personen nach einer Phenazepam-Überdosis stationär behandelt, berichtet das British Medical Journal. Weitere Missbrauchsfälle wurden aus verschiedenen europäischen Staaten und aus den USA gemeldet.

In Deutschland sind bekanntlich alle Schlaf- und Beruhigungsmittel mit Benzodiazepinen rezeptpflichtig. Der AMK-Vorsitzende Prof. Dr. Martin Schulz kann dies nur unterstützen: „Die Rezeptpflicht ist keine Schikane. Sie dient dem Schutz der Patienten. Wer sie umgeht und rezeptpflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung illegal über das Internet kauft, riskiert bewusst unabsehbare Folgen für seine Gesundheit“.


Kirsten Sucker-Sket