Arzneimittel-Rückrufe

Phagro-Tochter übernimmt APG-Verfahren

23.06.2011, 16:37 Uhr


Die APG-Rückrufverfahren über den pharmazeutischen Großhandel, werden ab dem 1. Juli 2011 nicht mehr über den Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V. (Phagro), sondern nur noch durch die PSG Phagro-Service-Gesellschaft mbH. Am bekannten Verfahren selbst ändert sich nichts.

Der pharmazeutische Großhandel bietet seit vielen Jahren ein mit der ABDA und den Verbänden der pharmazeutischen Industrie abgestimmtes Verfahren für Arzneimittel-Rückrufe und -Rücknahmen an. Ab Juli wird dieses so genannte APG-Verfahren von der Phagro-Dienstleistungstochter PSG koordiniert. Die Gesellschaft übernimmt auch die bisher über den Phagro erfolgte Abwicklung von Meldungen über Preissenkungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Nähere Informationen zur PSG und Rückrufformulare finden sich künftig auf der Website www.phagro-service.de.

Das Verfahren ist ausführlich in der aktuellen DAZ nachzulesen:
APG-Rückrufverfahren: Was sich beim organisatorischen Ablauf ändert


Kirsten Sucker-Sket