Apothekenaufsicht eingeschaltet

Kammer wehrt sich gegen DocMorris-Pick-up

Berlin - 30.05.2011, 09:56 Uhr


Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein hat beim zuständigen Sozialministerium des Landes Beschwerde gegen die beiden DocMorris-Apotheken in Pinneberg und Elmshorn erhoben, die seit Kurzem einen Pick-up-Service für die niederländische DocMorris-Versandapotheke anbieten. „Wir haben das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde über den Vorgang in Kenntnis gesetzt“, sagte Kammer-Geschäftsführer Frank Jaschkowski zu DAZ.online.

Nach Auffassung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein verstoße das Geschäftsmodell gegen die Apothekenbetriebsordnung. Darin sei nicht vorgesehen, dass Teile der Apotheke Dritten zur Vermarktung zu überlassen werden könnten: „Ein Shop-in-Shop-System ist nicht zulässig“, so Jaschkowski.

Vor der Einleitung aufsichtsrechtlicher Schritte will das Landessozialministerium nach Angaben Jaschkowskis ein ähnlich gelagertes Verfahren in Euskirchen (NRW) abwarten und die dortige Entscheidung für die eigenen Maßnahmen berücksichtigen.

In der Juni-Sitzung werde die Apothekerkammer Schleswig-Holstein nochmals über den Sachverhalt beraten, sagte Jaschkowski weiter. Es werde geprüft, ob ein Verstoß gegen die Berufsordnung vorliege und ein eigenes Ermittlungsverfahren aufgenommen werde.

„Es wäre wünschenswert, wenn die Aufsichtsbehörde von sich aus tätig werden würde, um wieder Rechtsgleichheit herzustellen“, kritisiert Jörn Graue vom Apothekerverband Hamburg und Vorstandsmitglied des Deutschen Apothekerverbands das zögerliche Vorgehen der Aufsichtsbehörde. Nach Ansicht Graues verstößt das DocMorris-Pick-up-Modell gegen die §§ 17 und 4 Abs. 5 der ApBetrO. Außerdem könne der Apotheker in diesem Modell seinen vorgeschriebenen Dokumentationspflichten nicht genügen, da das Rezept in seiner Offizin in der Regel nicht vorliege.


Lothar Klein


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