Nach der Pleite der City BKK

BVA bestellt Kassenchefs ein

Berlin - 12.05.2011, 17:21 Uhr


Die Pleite der City BKK macht ihre Mitglieder zu Bittstellern. Eigentlich stehen andere gesetzliche Krankenkassen in der Pflicht, die von der City BKK-Schließung Betroffenen aufzunehmen. Doch einige Kassen wimmeln die potenziellen Neu-Mitglieder lieber ab – offenbar lassen sie sich nicht von Protesten abschrecken. Nun verschärft sich der Ton beim Bundesversicherungsamt (BVA).

Bedauerlicherweise habe man feststellen müssen, dass immer noch Krankenkassen auf Bundes- und Landesebene entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung versuchen, Versicherte der – ab 1. Juli geschlossenen – City BKK mit fadenscheinigen Argumenten von einem Wechsel abzuhalten, hieß es heute aus dem BVA. „Dieses skandalöse Verhalten ist unerträglich und nicht hinnehmbar“, erklärte der Präsident der Aufsichtsbehörde, Dr. Maximilian Gaßner. „Es ist einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft unwürdig, dass die Rechtspflicht zur Beratung der Versicherten zur Abwehr unerwünschter Mitglieder missbräuchlich instrumentalisiert wird“.

Gaßner prangerte an, dass die Angst kranker Menschen ausgenutzt werde, um sie als unerwünschte Kassenmitglieder in rechtswidriger Weise abzuwehren. Sollte ein Versicherter der City BKK von irgendeiner Krankenkasse bei der Ausübung seines Kassenwahlrechtes „abgewimmelt“ werden, so sollte sich dieser unverzüglich beim Vorstand dieser Krankenkasse beschweren. Zudem könne sich der Versicherte jederzeit an das BVA wenden.

Das BVA betonte, es gehe jeder Beschwerde nach – gegebenenfalls auch mit Prüfungen vor Ort. Sollte eine Krankenkasse sodann der behördlichen Aufforderung zu rechtsstaatlichem Verhalten nicht nachkommen, werde das BVA Aufsichtsmittel gegen die betreffende Krankenkasse anwenden. Zudem habe das BVA schon einzelne Vorstände von Krankenkassen einbestellt. Diese würden auch zur Verantwortung gezogen, sollte sich herausstellen, dass Versicherte systematisch und planmäßig mit Billigung des Vorstandes von einem Beitritt zu dieser Krankenkasse abgehalten werden.


Kirsten Sucker-Sket