Kartellverfahren wegen Preisabsprachen

Kein Bußgeld für Apotheker

Düsseldorf - 09.05.2011, 10:37 Uhr


Am 6. Mai hat der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Kartell-Bußgeldverfahren wegen verbotener Preisabsprachen gegen sieben Apotheker aus dem Raum Hildesheim verhandelt – am Ende wurde das Verfahren eingestellt.

Das Bundeskartellamt hatte im Dezember 2007 gegen acht Hildesheimer Apotheker Geldbußen in Höhe von insgesamt 150.000 Euro verhängt. Ihnen wurde vorgehalten, als Werbegemeinschaft gemeinsam mit rund 50 Apothekern  aus Hildesheim und Umgebung in den Jahren 2006 und 2007 bei fünf Werbeaktionen Preise für apotheken-, aber nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, abgesprochen haben. So sollen ein Preiswettbewerb untereinander und eine Discount-Apotheke in Hildesheim verhindert worden sein.

Die Apotheker haben gegen die Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt. Nachdem zwei Apotheker zwischenzeitlich seinen Einspruch zurückgenommen hat, hatte das Oberlandesgericht letzten Freitag über die verbliebenen Einsprüche von sechs Apothekern zu entscheiden. Die Apotheker machten unter anderem geltend, dass die Unzulässigkeit der gemeinsamen Werbeaktionen für sie als Laien nicht erkennbar gewesen sei. Auch seien die Apotheker nicht gehindert gewesen, niedrigere Preise zu verlangen.

Nun konnten sich die Apotheker vor Gericht durchsetzen. Das Verfahren wurde nach Auskunft des Oberlandesgerichts eingestellt. Eigentlich waren für diese Woche noch zwei weitere Termine für das Verfahren angesetzt. Jedenfalls diejenigen Apotheker, die ihr Einspruchsverfahren weiterbetrieben haben, müssen nun kein Bußgeld zahlen.


Kirsten Sucker-Sket