Apothekenbetriebsordnung

Pick-up für alle Apotheken

Berlin - 13.04.2011, 11:07 Uhr


Das versprochene Pick-up-Verbot konnte oder wollte die Regierungskoalition im Rahmen des AMNOG nicht durchsetzen. Mit der Novelle der Apothekenbetriebsordnung steht jetzt sogar eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Errichtung von Rezeptsammelstellen ins Haus.

Die bisher nur für Präsenzapotheken geltende Bedarfsprüfung, „ob es sich um abgelegene Orte handelt, die anders nicht versorgt werden könnten“, soll in der neuen Apothekenbetriebsordnung entfallen. Das geht aus dem Positionspapier des BMG zur ApBetrO hervor, das DAZ.online vorliegt.

Außerdem sollen Rezeptsammelstellen künftig auch in Gewerbegebieten eingerichtet werden können. Verboten bleiben Rezeptsammelstellen weiterhin nur noch bei „Angehörigen der Heilberufe“.Über weitere Erleichterungen werde im Rahmen der Anhörungen zur ApBetrO diskutiert, heißt es im Positionspapier.

Außerdem soll der Botendienst liberalisiert werden. Die Apotheke kann dann selbst entscheiden, ob sie diesen Service für ihre Kunden über den (derzeit erlaubten) Einzelfall  hinaus anbietet. Dies ist aus Sicht des BMG nur „eine Anpassung an die heute schon in vielen Fällen (derzeit abweichend von den Vorgaben der ApBetrO) geübte Praxis“.


Lothar Klein