Apothekenbetriebsordnung

Auflistung der Laborgeräte und Reagenzien soll gestrichen werden

Berlin - 13.04.2011, 10:42 Uhr


Die Auflistung der bisher in jeder Apotheke vorzuhaltenden Laborgeräte und Reagenzien soll gestrichen werden. Auch dies ist eine Neuerung zur geplanten Novellierung der Apothekenbetriebsordnung.

Wie dem aktuellen Positionspapier vom 12. April 2011 zu entnehmen ist, sollen aus heutiger Sicht nicht mehr gerechtfertigte Regelungen der Apotheken-Betriebsordnung abgeschafft oder mindestens gelockert werden und bisher bestehende Erleichterungen werden weiter ausgedehnt. Hierzu gehört nach Ansicht der Bundesgesundheitsministeriums die Streichung der Auflistungen (§ 4 Absatz 8 und § 5 ApBetrO) der bisher in jeder Apotheke vorzuhaltenden (ca. 60) Laborgeräte und (ca. 260) Reagenzien, „weil diese wenig oder gar nicht mehr eingesetzt werden, aber einen nicht unerheblichen Kostenfaktor ausmachen, so das Papier. Die notwendige Ausstattung des Labors obliege damit allein der Verantwortung der Apothekenleitung, die in eigener Entscheidung moderne und an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasste Prüfgeräte anschaffen kan

Zum Punkt wissenschaftliche Literatur und Rechtsvorschriften ist dem Eckpunktepapier zu entnehmen, dass die Apothekenleitung z.B. auch auf moderne und im Einzelfall aktuellere Medien zurückgreifen kann. Was im Einzelnen hierunter zu verstehen ist, geht aus dem Papier nicht hervor.


Peter Ditzel