Versorgungsgesetz

KBV: „Schritt in die richtige Richtung“

Berlin - 12.04.2011, 11:06 Uhr


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zum Versorgungsgesetz. Allerdings müsse sich eine zeitgemäße Versorgungssteuerung stärker am Patienten orientieren, forderte heute der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler.

Grundsätzlich ist die KBV zufrieden: Die Eckpunkte „gehen in die richtige Richtung“, sagte Köhler. „Die Politik hat wirklich erkannt, dass es einen Ärztemangel gibt, und sie handelt nun auch danach“. Positiv finden die Kassenärzte auch den in dem Papier formulierten Grundsatz „Beratung vor Regress“. Das gleiche gilt für das Bekenntnis zum Erhalt der freiberuflichen Ausübung des Berufs, der Diagnose- und Therapiefreiheit sowie dem Abbau übermäßiger Bürokratie. „Regresse stellen ein großes Hindernis für junge Mediziner dar, sich niederzulassen. Es ist gut, dass diese Hürde nun verschwinden soll“, erklärte KBV-Vorstand Carl-Heinz Müller. Weitgehende Übereinstimmung gibt es auch bei Maßnahmen, um Beruf und Familie besser zu vereinbaren.

Etwas Verbesserungsbedarf sieht die KBV dennoch. So sollte es ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes sein, die bisherige starre Bedarfsplanung zu ersetzen. „An ihre Stelle muss eine flexiblere Versorgungssteuerung treten“, sagte Köhler. Hier müsse die Politik umdenken: „Wir brauchen einen Wechsel der Perspektive hin zum Patienten. In einer neuen versichertenzentrierten Versorgungssteuerung vergeben die KVen Arztsitze ganz gezielt. Zuerst ermitteln wir, wo die Krankheitslast der Bevölkerung groß ist und die Wege zum Arzt lang sind. Dann suchen wir einen wirtschaftlich sinnvollen Standort aus. Die Arztsitze folgen dem Behandlungsbedarf, nicht umgekehrt.“

Bei der vertragsärztlichen Vergütung fordert die KBV, dass sich der Gesetzgeber wieder auf eine Rahmengesetzgebung beschränkt, die lediglich die Aufgabenstellung der Beteiligten definiert. „Die regionale Gesamtvertragskompetenz und die Honorarverteilungsautonomie der Kassenärztlichen Vereinigungen muss wiederhergestellt werden“, erklärte Köhler. Die Regionalisierung solle den KVen die Möglichkeit geben, die haus- und fachärztliche Grundversorgung entsprechend der regionalen Notwendigkeiten zu fördern.

Unterstützung der KBV gibt es wiederum für den Vorschlag, einen neuen sektorverbindenden Bereich zu schaffen: die spezialärztliche ambulante Versorgung. Sie soll Erkrankungen mit besonderen Verläufen umfassen, seltene Erkrankungen und solche, die hoch spezialisierte Leistungen erfordern.


Kirsten Sucker-Sket