Versorgungsgesetz

Gesetz gegen Ärztemangel steht auf der Kippe

Berlin - 11.04.2011, 17:25 Uhr


Das geplante gemeinsame Vorgehen von Bund und Ländern gegen den wachsenden Ärztemangel auf dem Land steht auf der Kippe. Die Länder drohen damit, das geplante Gesetz im Bundesrat scheitern zu lassen. Der Bund will das Gesetz notfalls aber auch ohne Länderzustimmung auf den Weg bringen.

Erst am Freitag hatte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) eine Einigung von Union und FDP verkündet. Zuvor hatte er sich mit den Ländern auf die Eckpunkte des Gesetzes geeinigt. Dagegen gab es nach den Worten des bayerischen Gesundheitsministers Markus Söder (CSU) jedoch Widerstand aus den Koalitionsfraktionen. Nun kritisieren die Länder, die Koalition habe Zusagen Röslers wieder zurückgenommen. Eine Beilegung des Streits soll nun laut Söder auf einer neuen Bund-Länder-Konferenz gesucht werden. Ein solches Treffen habe ihm Rösler zugesagt, sagte Söder am Montag in Regensburg.

Mit dem Gesetz sollen künftig mehr junge Mediziner dazu gebracht werden, sich abseits der Städte in ländlichen Regionen niederzulassen. Dort sollen sie Zuschläge bekommen. Außerdem sollen sie später auf Arztsitze in Städten wechseln können. Die Länder kritisieren, ihr Einfluss auf Entscheidungen gegen den Ärztemangel solle nun doch weniger stark steigen als von Rösler zugesagt. „Es muss weitere Gespräche geben“, sagte die Sprecherin des Chefs der Gesundheitsministerkonferenz, Hessens Ressortchef Stefan Grüttner (CDU), am Montag der Nachrichtenagentur dpa. Bremens Gesundheitsstaatsrat Hermann Schulte-Sasse (parteilos) drohte, sollte Rösler das Konzept nicht wesentlich überarbeiten, „dann zeigen die Länder ihm im Bundesrat geschlossen die rote Karte“.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte gegenüber der dpa: „Das Gesetzgebungsverfahren steht jetzt am Anfang. Im Lauf des Verfahrens muss man vertieft über die einzelnen Aspekte sprechen.“ Die FDP-Gesundheitsexpertin Ulrike Flach sagte, viele Gedanken der Länder seien eingeflossen. „Einigen Vorschlägen wollen wir aber nicht folgen.“ Das Gesetz sei aller Wahrscheinlichkeit nach noch nicht zustimmungspflichtig.“ Dann wäre der Bund auf die Unterstützung der Länder nicht angewiesen.

„Die Ursprungsvereinbarung zwischen den Ländern und Bundesgesundheitsminister Rösler war gut. Die Änderungen der Bundestagsfraktionen sind für die Länder schlecht. Der Entwurf wäre damit unzureichend“, sagte Söder. Seiner Meinung nach sollte auf keinen Fall der Bund dafür zuständig sein, über den Bedarf an Ärzten in den verschiedenen Regionen zu entscheiden. Die Länder wüssten besser als Berlin, wo vor Ort Ärzte gebraucht werden.

Beschwichtigend gab sich dagegen die baden-württembergische Gesundheitsministerin Monika Stolz (CDU): „Wir haben den Bund als einen fairen Verhandlungspartner erlebt. Deswegen gilt es jetzt, erst einmal den Gesetzentwurf abzuwarten. Wie dann Baden-Württemberg im Bundesrat abstimmt, wird die Landesregierung entscheiden“.

Auch der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), sieht noch keinen Grund zur Unruhe: „Ich empfehle allen Beteiligten, (...) nicht zu überdrehen.“ Bund und Länder seien sich zu 95 Prozent einig, der Rest werde noch geklärt.


dpa


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