Versorgungsgesetz auf dem Weg

ABDA und KBV sehen noch Ergänzungsbedarf

Berlin - 08.04.2011, 13:51 Uhr


Nach letzten Änderungen und Ergänzungen hat die Regierungskoalition jetzt endgültig das neue Versorgungsgesetz auf den Weg gebracht. Es soll dem drohenden Ärztemangel auf dem Land entgegenwirken und am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Nach letzten Beratungen in der Nacht auf Freitag haben Union und FDP den Ländern mehr Mitbestimmung bei der Bedarfsplanung zur Niederlassung von Ärzten eingeräumt. Außerdem sollen Landärzten finanzielle Nachteile ausgeglichen werden, damit sie besser verdienen, sagte Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) in Berlin.

Gelockert werden die Vorschriften zur Wirtschaftlichkeitsprüfung von Praxen. So ist vorgesehen, dass bei der Arzneimittelverordnung künftig Praxisbesonderheiten berücksichtigt werden, etwa die Versorgung eines Pflegeheimes oder die Betreuung von besonders vielen Chronikern mit Langzeitverordnungen. Der von den Ärzten gefürchtete „Regress“ bei Überschreitung des Verordnungsrahmens soll künftig nur noch nach vorheriger Beratung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen können.

In der kommenden Woche will die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) weitere Vorschläge zur Optimierung der Arzneimittelversorgung vorlegen. In dem als ABDA/KBV-Konzept auf dem Apothekertag 2010 in München vorgestellten Eckpunktepapier hatten sich die ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung darauf verständigt, dass Ärzte und Apotheker sich in Zukunft die Verantwortung für die Arzneimitteltherapiesicherheit und das Medikationsmanagement bei Patienten teilen wollen, wenn der Patient damit einverstanden ist.

Ärzte sollten die Diagnose stellen, die Wirkstoffe verordnen und Menge, Dauer und Dosierung festlegen. Der Apotheker wählt dann anhand der Wirkstoffverordnung im Rahmen eines Garantiepreismodells für Generika das geeignete Präparat aus. Ärzte sollten so aus der Preisverantwortung entlassen, Rabattverträge überflüssig werden. Dieses Konzept soll nach dem Vorstellungen beider Verbände in modifizierter Form in das Versorgungsgesetz eingehen.


Lothar Klein