Packungsgrößenverordnung

BMG regt automatisiertes Fehlerkontrollverfahren an

Berlin - 23.03.2011, 11:27 Uhr


Das Bundesgesundheitsministerium erwartet, dass die anstehende Anpassung der Packungsgrößenverordnung nicht wieder zu einem Chaos in den Apotheken führen wird. Es geht davon aus, dass die pharmazeutischen Unternehmer ihrer gesetzlichen Meldepflicht nach § 131 SGB V „uneingeschränkt nachkommen“.

Vergangene Woche hat das BMG in einem Schreiben an die Pharmaverbände, die ABDA, den GKV-Spitzenverband und die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) nochmals darauf hingewiesen, dass die pharmazeutischen Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, die durch die 5. Änderungsverordnung zur Packungsgrößenverordnung bedingten Änderungen oder den Wegfall von Packungsgrößenkennzeichen fristgerecht mitzuteilen. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen der Messzahlen in der Anlage zur Änderungsverordnung am 1. Mai 2011 sei gewährleistet, dass ausreichend Zeit für die Meldung in die IFA zur Verfügung stehe.

Außerdem regt das BMG in seinem Schreiben beim GKV-Spitzenverband und beim DAV an, ein möglichst automatisiertes Fehlerkontrollverfahren zu implementieren und falsche Meldungen nach § 131 SGB V auf Kosten der betroffenen Unternehmen zu korrigieren. „Hierdurch kann einer Wettbewerbsverzerrung aufgrund falscher Angaben frühzeitig entgegengewirkt werden“, heißt es in dem Brief.


Kirsten Sucker-Sket