Anerkennungsgesetz

Leichtere Anerkennung für ausländische Berufsabschlüsse

Berlin - 22.03.2011, 14:43 Uhr


Gesundheitsminister Philipp Rösler will mehr ausländische Krankenschwestern, Ärzte und Pflegekräfte für Deutschland gewinnen. Dazu sollen ausländische Berufsqualifikationen leichter anerkannt werden. Der geplante Gesetzentwurf sei nicht nur ein Beitrag gegen den Fachkräftemangel, sondern auch zur Integration von Migranten.

Einschränkungen in der Qualität einzelner Heilberufe seien nicht zu befürchten. „Staatsbürgerschaften dürfen da keine Rolle mehr spielen, sondern allein das Fachliche“, sagte Rösler. Widerstand von Ärztevertretern und Verbänden der Branche seien nicht zu erwarten.

Die Bundesregierung will an diesem Mittwoch ihren lange angekündigten Entwurf für ein „Anerkennungsgesetz“ beschließen – bereits im Dezember 2009 hatte sie hierfür die Eckpunkte vorgelegt. Probleme könnten noch die notwendigen Änderungen zahlreicher Berufs-Ausbildungsordnungen in Abstimmung mit den Ländern und den Tarifparteien bereiten. Wie viele Fachkräfte in Heilberufen von den Plänen profitieren, ist nach Darstellung des Ministers noch offen.

Zu den Neuregelungen des Anerkennungsgesetzes gehört laut Rösler, dass die deutsche beziehungsweise europäische Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für die Zulassung von Heilberufen (Approbation) nicht mehr erforderlich ist. Jeder Migrant, der einen ausländischen Ausbildungsnachweis mit nach Deutschland bringe, habe künftig ein Anrecht auf individuelle Prüfung seiner Qualifikation. „Das ist durchaus ein großer Schritt nach vorne“, sagte Rösler. Eine Gleichwertigkeitsprüfung werde es auch bei Berufsqualifikationen aus sogenannten Drittstaaten – also Ländern außerhalb der EU – geben.

„Jetzt besteht die Chance, dass man seine Qualität auch nachweisen kann“, sagte der Minister. Mögliche Ausbildungsdefizite könnten ausgeglichen werden, etwa durch einen Anpassungslehrgang oder durch gesonderte Prüfungen. Die fachliche Qualifikation könne nicht infrage gestellt werden. „Nur um den Fachkräftemangel zu begegnen, bin ich nicht bereit, die Qualitätsvoraussetzungen bei den einzelnen Abschlüssen zu senken“, so Rösler. Es sei die richtige Balance gefunden worden. Die Verbände könnten damit zufrieden sein.

Hintergrund des geplanten Anerkennungsgesetzes ist, dass viele der nach Deutschland Zugewanderten und auch viele Deutsche in anderen Ländern gute berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben haben. Diese können sie aber oft nicht optimal nutzen, weil einheitliche Bewertungen fehlen. Das Bundesbildungsministerium schätzt die Zahl derjenigen  Zuwanderer, die gegebenenfalls ein Anerkennungsverfahren anstreben werden, auf rund 285.000.


dpa