Suchtprävention

Verordnung und Abgabe von Benzodiazepinen

Hamburg - 01.03.2011, 16:41 Uhr


Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und Apothekerkammer Hamburg haben im Februar eine „gemeinsame Handlungsempfehlung“ zur „Verordnung von Benzodiazepinen und deren Analoga“ verabschiedet. Diese Arzneistoffe sind für die meisten der schätzungsweise knapp zwei Millionen Fälle von Medikamentenabhängigkeit in Deutschland verantwortlich.

Die „Handlungsempfehlung“ enthält allgemeine Ausführungen zu den Wirkungen und Nebenwirkungen der Benzodiazepine und ihrer Analoga, worunter die sogenannten Z-Substanzen Zolpidem, Zopiclon und Zaleplon zusammengefasst sind. Der Hauptteil des dreiseitigen Papiers gibt „Hinweise zur Verschreibung von Benzodiazepinen“ und zur „Belieferung von Verordnungen in Apotheken“.

Die Empfehlungen an die verordnenden Ärzte enden mit der Merkhilfe der „4 K’s“:

  • klare Indikation,
  • korrekte Dosierung,
  • kurze Anwendung und
  • kein abruptes Absetzen bei hoher Dosierung und/oder längerem Gebrauch.

Die Apotheker werden aufgefordert, auf Mehrfachverordnungen einzelner oder mehrerer Benzodiazepi­ne oder deren Analoga zu achten; diese können irrtümlich, aber auch unwissentlich erfolgt sein, wenn der Patient sich gleichzeitig von verschiedenen Ärzten behandeln lässt. Apotheker sollten in diesen Fällen Rücksprache mit dem verordnenden Arzt halten und im Zweifelsfall die Abgabe der Medikamente verweigern.

Die Bekanntgabe der „Handlungsempfehlung“ ist eingebettet in das Projekt „Mit-Denken – Bewusster Umgang mit Medikamenten“, das von der Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz initiiert wurde. Die „Handlungsempfehlung“ stützt sich auf einen Leitfaden der Landesärztekammer und -apothekerkammer Baden-Württemberg aus dem Jahr 2008. Sie findet sich als pdf im Internet: www.aerztekammer-hamburg.de/handlungsempfehlung_benzodiazepine.pdf


Dr. Wolfgang Caesar