Tierarzneimittel

Versandverbot soll auch für Rx-Tierarznei fallen

Berlin - 18.02.2011, 17:13 Uhr


Der Bundestag will das Versandhandelsverbot für Tierarzneimittel lockern. Letzte Woche nahm er einen geänderten Gesetzentwurf an. Die Forderung des Bundesrats, das Versandverbot für verschreibungspflichtige Tierarzneien beizubehalten, nimmt dieser jedoch nicht auf.

Bislang dürfen sämtliche apothekenpflichtigen Tierarzneien nur durch Tierärzte und Apotheken ausgehändigt werden – anders als für Humanarzneimittel besteht ein Versandhandelsverbot. Soweit es dabei um Arzneien geht, die für Tiere bestimmt sind, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, hält die Europäische Kommission dieses Verbot für EG-rechtswidrig – sie hatte eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik eingelegt. Zudem entschied  der Bundesgerichtshof bereits Ende 2009, dass das Versandverbot für Arzneimittel für Haustiere wie Katze, Hund & Co. im Hinblick auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen ist. Dem will der Gesetzgeber nun nachkommen.

Bereits letzten Herbst hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Versandhandel mit diesen speziellen Tierarzneien erlauben soll. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme jedoch gefordert, das Versandverbot nur für rezeptfreie Tierarzneimittel aufzuheben. Die Länder verwiesen zu Begründung auf die fehlende Harmonisierung der tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften auf EU-Ebene im Hinblick auf die Bedingungen, unter denen der Tierarzt ein Rezept ausstellen kann. In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung im Dezember 2010 betont, dass die vom Bundesrat geäußerten Bedenken einer Beibehaltung des Versandhandelsverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel für nicht lebensmittelliefernde Tiere nicht zu  rechtfertigen  sei.

Um den Bedenken des Bundesrates dennoch hinreichend Rechnung zu tragen, haben die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eine Änderungsantrag eingebracht. Dieser sieht eine Ergänzung des Arzneimittelgesetzes mit der Vorgabe vor, dass Tierhalter verschreibungspflichtige Arzneimittel bei ihren Tieren nur dann selbst anwenden dürfen, wenn diese von einem Tierarzt abgegeben oder verschieben worden sind, bei dem das Tier auch in Behandlung ist. Damit soll verhindert werden, dass ein Tier mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln ohne vorherige Konsultation eines Tierarztes behandelt wird.

Nun  wird sich der Bundesrat mit dem geänderten Gesetzentwurf befassen – er muss dem Gesetz zustimmen.


Kirsten Sucker-Sket