Rösler warnt Ärzte

BMG: Aut-idem-Ausschluss nur aus medizinischen Gründen

Berlin - 18.02.2011, 11:47 Uhr


Der von Ärzten auf Rezepten veranlasste Ausschluss der Aut-idem-Regel darf nur aus medizinischen Gründen erfolgen. Darauf hat jetzt das Bundesgesundheitsministerium „aus gegebenem Anlass“ hingewiesen.

Hintergrund für das Schreiben des Ministeriums an Pharmaverbände, GKV-Spitzenverband und Ärztevertreter ist ein Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“. Darin wurde über regional sehr unterschiedliche Anwendung der Aut-idem-Substitution berichtet. Der Vorwurf: Pharmaunternehmen würden im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit Praxisnetzen Einfluss auf die Umsetzungsquoten nehmen. Auch über Geldzuwendungen an Ärzte wurde darin spekuliert. Der „Spiegel“ bezog sich auf Zahlen Insight Health. Der Informationsdienstleister bestätigte die Zahlen allerdings nicht.

Trotzdem stellt das Bundesgesundheitsministerium in seinem Schreiben nochmals die Rechtslage klar und verweist auf mögliche Sanktionen bei Verstößen. Ein „grundsätzlich zulässiger Ausschluss" der Aut-idem-Substitution könne „unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes nur dann erfolgen darf, wenn dieses aus medizinischen Gründen notwendig ist".

Sofern eine Substitution durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt aus sachfremden Erwägungen ausgeschlossen werde, „verstößt dieses gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und ist im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung sanktioniert". Ein fortdauernder Verstoß könne nicht nur „als disziplinarrechtlich zu ahndender Verstoß gegen die vertragsärztlichen Plichten“ angesehen werden.  Dies verstoße auch gegen das Heilmittelwerbegesetz, das Strafgesetzbuch, das Sozialgesetzbuch und gegen das Wettbewerbsrecht und könne damit strafbewehrt sein.


Lothar Klein


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