Musterprozess vor dem VG Minden

Apothekerin verliert Streit um Kosmetik

Berlin - 26.01.2011, 13:41 Uhr


Herbe Enttäuschung für Apothekerin Petra Huwald von der Pluspunkt-Apotheke in Gütersloh: Sie darf keine Gesichts- und Fußkosmetik mehr in den Räumen anbieten. Das entschied heute das Verwaltungsgericht Minden.

Allerdings wurde die Verfügung nach Angaben von Gerichtssprecherin Ruth Schürmann in einem Punkt abgeändert. Die Kosmetikräume müssen nicht wieder in Büroräume zurückgebaut werden.

Mit dem Urteil schloss sich das Verwaltungsgericht Minden der Auffassung des Kreises Gütersloh an. Nach Ansicht von Thomas Kuhlbusch, Justiziar beim für die Apothekenaufsicht zuständigen Kreis Gütersloh, verstoßen die Kosmetikbehandlungen in der Pluspunkt-Apotheke in zweierlei Hinsicht gegen geltendes Recht: In der Betriebszulassung sind die Räume im 1. Obergeschoss nur als Büroräume deklariert. Außerdem ist der Zugang zu den kosmetischen Behandlungsräumen nur durch die Apotheke möglich. „Bei der Kosmetik handelt es sich um kein übliches Nebengeschäft einer Apotheke“, argumentierte Kuhlbusch gegenüber DAZ.online vor der Verhandlung weiter.

Daher verfügte der Kreis den Stopp der Kosmetikbehandlung. Es müsse mindestens ein separater Zugang zur Kosmetikbehandlung vorhanden sein, „eine klare räumliche Trennung“. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht hatte für das Verbot jedoch aufschiebende Wirkung. Wie es jetzt im Rechtsstreit weitergeht, ist noch offen. Als nächste Instanz steht der Apothekerin das Oberverwaltungsgericht offen.


Lothar Klein