Vorteil24 vor Gericht

Linda sieht sich bestätigt

Berlin - 20.01.2011, 14:16 Uhr


Die Apothekenkooperation Linda fühlt sich bestätigt: Eine Linda-Apotheke aus Nordrhein-Westfalen, die am Vorteil 24-Testmodell teilnimmt, habe sich in zwei rechtlichen Auseinandersetzungen durchsetzen können, vermeldete die Linda AG heute.

Der Apotheker aus dem Kreis Euskirchen, der das Apotheken-Pick-up-Modell Vorteil24 testet, war deshalb sowohl von der Apothekerkammer Nordrhein als auch vom Landkreis angegriffen worden. Linda zufolge sei unter anderem vorgetragen worden, Vorteil24 sei in seiner konkreten Ausgestaltung unzulässig und es bestünde eine unmittelbare Gefährdung der Arzneimittelsicherheit – daher müsse die Umsetzung des Modells in der betroffenen Vorteil24-Test-Apotheke unverzüglich eingestellt werden.

Wie Linda nun per Pressemitteilung verlauten ließ, hat das Landgericht Aachen gestern der Apothekerkammer Nordrhein empfohlen, ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Apotheke nicht weiter zu verfolgen. Begründet habe dies das Gericht damit, dass der Anspruch „materiell nicht bestehe und formell zweifelhaft sei“. Daraufhin habe die Kammer den Antrag umgehend zurückgenommen.

Das Verwaltungsgericht Aachen habe bereits am 11. Januar 2011 eine behördliche Untersagungsverfügung gegen die Vorteil24-Test-Apotheke als rechtswidrig beanstandet. Der Kreis wollte dem Linda-Apotheker untersagen, das Vorteil24-Modell seinen Kunden weiter anzubieten. Daraufhin hatte sich der Apotheker ans Verwaltungsgericht gewandt. Dieses habe auf formelle Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Verfügung hingewiesen, woraufhin der Kreis die Untersagungsverfügung zurückgenommen habe – eine Entscheidung durch das Gericht wurde jedoch nicht getroffen. Das Verfahren ist weiterhin anhängig, bestätigte der Sprecher des Gerichts. Es ist nun Sache des klagenden Apothekers, den Fall für erledigt zu erklären. Es sieht jedoch so aus, als wolle der Kreis eine neue Verfügung erlassen – und damit die formellen Bedenken des Gerichts auszuräumen. Dann müsste der Apotheker abermals Rechtsmittel einlegen und ein neues Verfahren einleiten.

Bei Linda ist man auch ohne klares Urteil über die rechtliche Entwicklung erfreut: Die Ergebnisse der Verfahren zeigten deutlich, „dass die offensichtlich übereilt vorgebrachten Vorbehalte und Zweifel an dem Modell Vorteil24 nicht zutreffen“. Das Konzept Vorteil24 biete bei Wahrung eines hohen ethisch-pharmazeutischen Anspruchs zahlreiche Vorteile für die Verbraucher, so die Kooperation. Gleichzeitig stärke es die Präsenzapotheke vor Ort, im Wettbewerb gegen die Auswüchse des europäischen Internet-Versandhandels zu bestehen. Neue Ideen und Konzepte würden aber immer kritisch beäugt, so Linda, daher sei es nicht verwunderlich, dass die Gegner von Veränderungen und Wettbewerb versuchten, gegen das Modell Vorteil24 zu intervenieren.


Kirsten Sucker-Sket