Patientenrechte

Klarere Regeln für medizinische Behandlung im Ausland

Straßburg - 19.01.2011, 13:46 Uhr


Die EU-Abgeordneten haben am Mittwoch nach langjährigen Diskussionen die Richtlinie über Patientenrechte angenommen. Sie betrifft die Rechte von Patienten, die sich im Ausland medizinisch behandeln lassen möchten.

Die neuen Regeln klären, dass ein EU-Bürger die Kosten einer Behandlung im Ausland erstattet bekommt, sofern er auf die betreffende Leistung auch im Heimatland Anspruch hat. Die zuständigen Stellen können jedoch fordern, dass der Patient für gewisse Behandlungen, die eine Übernachtung im Krankenhaus erfordern oder hoch spezialisiert und kostenintensiv sind,  eine Vorabgenehmigung einholen muss. Die Europaabgeordneten haben jedoch erreicht, dass diese Vorabgenehmigung nur aufgrund einiger Gründe abgelehnt werden kann, beispielsweise aufgrund eines Risikos für den Patienten oder der Allgemeinheit.

Jeder Mitgliedstaat muss zudem eine oder mehrere nationale Kontaktstellen einrichten. Diese sollen den Patienten, die eine Behandlung im Ausland planen, Informationen zur Verfügung stellen oder bei auftretenden Problemen helfen. Außerdem sollen europäische Referenznetzwerke, insbesondere im Bereich der seltenen Erkrankungen, aufgebaut werden, damit die Mitgliedstaaten besser zusammenarbeiten können.

Insbesondere Patienten, die auf langen Wartelisten stehen oder die im eigenen Land keinen entsprechenden Spezialisten finden, können von einer Behandlung im Ausland profitieren. Vorteile sind auch für Grenzbewohner zu erwarten, für die der Weg zum Krankenhaus im Nachbarland kürzer ist als der zur nächsten Klinik im eigenen Land. Für die deutschen Patienten ändert sich durch die Richtlinie allerdings nicht viel, da deutsche Krankenkassen in der Regel einen Aufenthalt im Ausland auch bisher schon erstattet haben. Der deutsche EU-Parlamentarier Peter Liese (CDU) sieht aber etwa durch die Schaffung der nationalen Kontaktstellen auch Vorteile für deutsche Patienten.

Große Chancen bietet die Richtlinie Liese zufolge auch deutschen Ärzten und Krankenhäusern: „Trotz aller Unkenrufe ist unser Gesundheitssystem im Vergleich mit anderen Ländern der EU noch recht gut, daher können wir hoffen, unsere Einrichtungen durch Patienten aus anderen europäischen Ländern besser auszulasten und dringend notwendige Operationen von Patienten auf der Warteliste zukünftig in Deutschland durchzuführen“.

Der vom Europäischen Parlament angenommene Text ist das Ergebnis eines mit dem Rat erzielten Kompromisses. Der Rat muss diesem jetzt noch formal zustimmen. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten 30 Monate Zeit, um ihre nationale Gesetzgebung den neuen Regeln anzupassen.


Kirsten Sucker-Sket