Kompromiss bei DAV-GKV-Spitzengespräch

Apotheken müssen Herstellerabschlag eintreiben

Berlin - 17.01.2011, 17:27 Uhr


Bei einem Spitzengespräch haben sich nach DAZ.online-Informationen Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband auf einen Kompromiss bei der neuen Mehrkostenregelung und zum Packungsgrößen-Chaos verständigt.

Beim Herstellerrabatt konnte sich der DAV mit seiner Position nicht durchsetzen. Aus Verhandlungskreisen hieß es unmittelbar nach Gesprächsschluss, DAV und GKV-Spitzenverband seien sich einig, dass „die Rahmenvereinbarung nach § 129 im Sinne der Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums geändert werden soll“. Danach stehen Herstellerrabatt und Apothekenabschlag in voller Höhe den gesetzlichen Krankenkassen bzw. den Patienten zu.

Konkret heißt dies, dass bei der Mehrkostenregelung der Patient in der Apotheke das teurere Arzneimittel zunächst komplett ohne Hersteller- und Apothekenabschlag bezahlen muss. Bei der späteren Abrechnung müssen die Apotheken aber die Eintreibung des Herstellerrabattes für die gesetzlichen Krankenkassen bei den Arzneimittelherstellern übernehmen und den Apothekenabschlag abziehen.

Die gesetzlichen Krankenkassen verrechnen dann ihrerseits mit den Patienten die entstehenden Verwaltungskosten und möglicherweise entgangene Rabatteinsparungen.

Übergangsregelung bei der Packungsgrößenverordnung

Um die in den Apotheken entstandenen Probleme bei der Austauschbarkeit von Arzneimitteln zu lösen, verständigten sich DAV und GKV-Spitzenverband auf eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2011. Danach sollen mit N1, N2 und N3 gekennzeichnete Arzneimittel sowohl nach den bisherigen als auch nach den neuen Regeln der Packungsgrößenverordnung ausgetauscht werden können. Damit soll die Verwirrung um fehlerhafte Apothekensoftware und fehlerhafte Herstellermeldungen ausgeräumt werden. Nur wenn der Arzt neben der N-Kennzeichnung eine konkrete Stückzahl auf das Rezept schreibt, ist die Apotheke daran gebunden.


Lothar Klein