Streit um Kosten der Zytostatikaherstellung

Apotheke fordert von Krebspatient 37.000 Euro Nachzahlung

Berlin - 13.12.2010, 16:15 Uhr


Der politische Konflikt zwischen zytostatikaherstellenden Apotheken und privaten Krankenkassen mündet jetzt in einen Rechtsstreit. Einige Apotheken haben seit dem Sommer für die Herstellung von Rezepturen Nachforderungen von zum Teil fünfstelligen Eurobeträgen aus den Jahren 2007 und 2008 geschickt.

Die privaten Kassen reagieren empört auf diese Vorgänge: „Aus Rache für ihre Niederlage bei der Neufassung der Arzneimittelpreisverordnung treten die Zytostatika-Apotheker jetzt nach – ohne Rücksicht auf die Krebspatienten oder deren Hinterbliebene, die mit ihren extrem hohen Forderungen geschockt werden“, sagt PKV-Sprecher Stefan Reker. Um wie viele Fälle es sich insgesamt handelt, weiß der Privatkassen-Verband nicht. Die betroffenen Versicherungsunternehmen wollen laut PKV-Verband für ihre Versicherten Rechtsmittel einlegen und den Streit um die Nachforderungen juristisch ausfechten. 

Peter Eberwein, Präsident des Verbandes zytostatikaherstellender Apotheken (VZA), ist auf Nachfrage von DAZ.online bisher nur ein Fall hoher Nachforderungen bekannt. Jahrelang hätten viele Apotheken auf die volle Höhe ihres Honorars verzichtet, erläutert Eberwein die Lage. Nach der Kappung des Apothekenhonorars gebe es jetzt offenbar Versuche, das verzichtete Honorar nachträglich einzufordern.

Zum Hintergrund: Bis Ende 2008 konnten zytostatikaherstellende Apotheken bei Privatpatienten für die Rezeptur ein Honorar von bis zu 90 Prozent des Einkaufspreises der Zytostatika verlangen. Das führte zu einem vier- bis fünfstelligen Entgelt. Viele Apotheken verzichteten jedoch auf die volle Rechnungsstellung, weil sie die Höhe des Honorars selbst als „unmoralisch“ empfanden. Mit der Arzneimittelpreisverordnung kappte die Bundesregierung das Honorar im Jahr 2009 auf pauschal 69 Euro – befristet bis zum Ende dieses Jahres. Ab kommendem Jahr gilt eine neue Honorargrenze von 90 Euro, festgelegt im AMNOG.

Der VZA sieht darin einen politischen Verhandlungserfolg der PKV. Denn noch zu Jahresbeginn 2010, als noch keine gesetzliche Verlängerung absehbar war, zeigte sich die PKV über eine Anschlussregelung verhandlungsbereit. Jetzt pocht die PKV auf das AMNOG und will nur noch über eine weitere Verringerung des Honorars auf GKV-Niveau sprechen. Für GKV-Patienten erhalten zytostatikaherstellende Apotheken je Rezeptur ein Honorar von 69 Euro.


Lothar Klein