Non-Hodgkin-Lymphom

Bestrahlung bringt keinen Vorteil

Zürich/Berlin - 29.10.2010, 06:30 Uhr


Bei Patienten mit Non-Hodgkin-Lymphom unterschied sich nach einer neuen Untersuchung die Überlebenszeit von Patienten, die mit Chemo- und Strahlentherapie behandelt wurden, nicht von der von Patienten, die sich nur einer Chemotherapie unterzogen.

Die Bestrahlung des Gehirns ist derzeit Teil der Standardbehandlung des Non-Hodgkin-Lymphoms, wenn dieser schnell wachsende und aggressive Tumor das Zentralnervensystem befallen hat. Zusätzlich hat sich die Gabe hoher Dosen des Krebsmedikaments Methotrexat im Rahmen einer Chemotherapie als erfolgreiche Maßnahme erwiesen: Die durchschnittliche Überlebenszeit der Betroffenen konnte dadurch von zwölf bis 18 Monaten auf 33 bis 43 Monate gesteigert werden. Die Bestrahlung des Gehirns kann aber zu schwerwiegenden Spätfolgen führen, wie Konzentrations- oder Gedächtnisstörungen.

Wissenschaftler aus Berlin und Zürich untersuchten jetzt in einer Studie, an der sich insgesamt 75 Krebszentren beteiligten, ob es möglich ist, bei der Therapie des Non-Hodgkin-Lymphoms des Gehirns auf die Bestrahlung zu verzichten. In der multizentrischen, randomisierten Studie mit 551 Betroffenen erhielt eine Gruppe von Patienten eine alleinige Chemotherapie mit hochdosiertem Methotrexat. Eine zweite Gruppe unterzog sich zusätzlich zur Chemotherapie einer Ganzhirnbestrahlung. Anschließend wurden die Patienten in regelmäßigen Abständen untersucht.

Nach den Ergebnissen der Studie hat die Bestrahlung zusätzlich zur Chemotherapie keinen Einfluss auf die Überlebenszeit der Betroffenen. Die Zeit bis zum Rückfall war zwar länger, aber dafür waren unerwünschte Therapiefolgen häufiger. Deshalb sprechen sich die Forscher dafür aus, die Schädelbestrahlung im Rahmen der Therapie des Non-Hodgkin-Lymphoms neu zu bewerten und raten auf Grund der Studienergebnisse von der Ganzhirnbestrahlung als Standardtherapie beim Non-Hodgkin-Lymphom des Gehirns ab.

Quelle: Thiel, E., et al.: Lancet Oncology 2010; Online-Publikation, DOI:10.1016/S1470-2045(10)70229-1.



Dr. Bettina Hellwig