Einigung zum Kassenabschlag

2,05 Euro für die nächsten zwei Jahre

Berlin - 29.10.2010, 12:04 Uhr


Mit je 200 Millionen Euro müssen die 21.500 Apotheken in Deutschland und der Arzneimittelgroßhandel zum Sparpaket der Bundesregierung beitragen. Dazu wird der Apothekenabschlag ab 2011 gesetzlich auf 2,05 Euro festgesetzt.

Die neue Großhandelsspanne wird gesetzlich auf einen variablen Zuschlag von 3,15 Prozent und einen Fixzuschlag von 70 Cent festgesetzt. Damit weicht diese Regelung vom auf dem Apothekertag verkündeten Vorschlag des CDU-Politikers Jens Spahn leicht ab. Wie aus Koalitionskreisen zu erfahren war, beruhen diese Berechnungen auf den aktuellsten Zahlen für das Jahr 2011. „Damit bleiben wir beim Ziel, 400 Millionen Euro beim Großhandel und bei den Apotheken einzusparen“, betonten Koalitionskreise im Anschluss an die Nachtsitzung.

Keine Änderungen gibt es mehr an der Packungsgrößenverordnung. Sie soll mit dreijähriger Übergangsfrist in Kraft treten und so den Bestandsmarkt schützen und eine ausreichende Frist zur Umstellung geben.

Gescheitert sind die Reimporteure mit dem Versuch, den auf 16 Prozent erhöhten Zwangsrabatt für reimportierte Arzneimittel rückgängig zu machen. „Es bleibt für alle Arzneimittel beim Herstellerrabatt von 16 Prozent“, hieß es dazu aus den Verhandlungskreisen.

Für die Zulassung von Orphan Drugs gegen seltene Erkrankungen wurde eine Umsatzobergrenze eingeführt. Nur wenn der GKV-Umsatz von Orphan Drugs unter 50 Millionen Euro liegt, ist bei der Markteinführung keine Nutzenbewertung erforderlich. Liegt der Umsatz über 50 Millionen Euro, muss automatisch eine Nutzenbewertung erfolgen. „Damit nehmen wir die in der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages geäußerten Bedenken ernst“, hieß es aus Koalitionskreisen. Derzeit liegen vier Orphan Drugs über der Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro. Bei einer weiteren Zulassung für eine seltene Erkrankung müsste eine Nutzenbewertung erfolgen. Außerdem erhält der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Recht, bei Zweifeln eine Nutzenstudie anzufordern.

Wegen der massiven Kritik in der ANMOG-Anhörung erhält der G-BA auch bei der Zulassung aller neuen Arzneimittel das Recht, von den Herstellern eine „intensive Nutzenbewertung“ anzufordern. „Wie sind bereit, Lücken zu schließen“, hieß es dazu aus Koalitionskreisen. Damit wird die ursprüngliche Regelung aufgehoben, nach der der G-BA die Unzweckmäßigkeit eines neuen Arzneimittels vor Ausschluss aus der Verordnung hätte nachweisen sollen. In der Anhörung wurde heftig kritisiert, dass der Nachweis der Unzweckmäßigkeit wissenschaftlich nie zu führen ist.

Korrigiert wurde in der Koalitionsrunde zudem die Möglichkeit von Unternehmen, an der integrierten Versorgung teilzunehmen. Zwar bleibt die Möglichkeit grundsätzlich erhalten. Jedoch erhalten die Unternehmer dadurch keinen Status als Leistungserbringer. Damit wird ausgeschlossen, dass künftig Firmen medizinische Versorgungszentren gründen können.

Bundesgesundheitsminister Rösler zeigte sich nach der Nachtsitzung mit dem Ergebnis zufrieden. „Wir haben unser Ziel erreicht, 3,5 Milliarden Euro bei den Leistungserbringern einzusparen, die GKV-Finanzen auf eine solide Grundlage zu stellen und den Einstieg in einen Systemumbau geschafft.“

Die Koalitionsrunde einigte sich zudem auf die Details des GKV-Finanzierungsgesetzes, das parallel zum AMNOG am 12. November im Bundestag verabschiedet werden soll. Korrigiert wurden die Sparbeiträge von Krankenhäusern, Zahnärzten und in der extrabudgetären ärztlichen Versorgung. Aufgrund des seit dem Sommer verbesserten Wirtschaftswachstums wurden die Sparanteile in Prozentanteilen der Grundlohnsumme neu justiert. Dadurch stehen beispielsweise den Krankenhäusern im nächsten Jahr 400 Millionen Euro mehr zur Verfügung, obwohl sie den von der Koalition kalkulierten Sparbeitrag in Höhe von 150 Millionen Euro voll leisten.

Auslaufen sollen allerdings alle Hausarztverträge mit erhöhter Honorierung spätestens zum 30. Juni 2014.  


Lothar Klein